Eine Forchheimer Familie gewann den Streit um Straßenausbaubeiträge und die Stadt weiß noch nicht, wie sie auf das Urteil reagieren wird.
4500 Euro weniger muss eine Familie aus der Kasernstraße nun an Straßenausbaubeiträgen zahlen. Sie hatte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth geklagt und Recht bekommen. Mittlerweile liegt die Urteilsbegründung vor. Dietmar Lang, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts in Bayreuth, erklärt, dass die Urteilsbegründung enthalte, dass die Kasernstraße als Haupterschließungsstraße und nicht als Anliegerstraße gewertet werden müsse. "Sonst müsste der überwiegende Verkehr von den Anliegern getätigt werden", sagt er, "bei einem Ortstermin wurde allerdings festgestellt, dass es ein erhebliches Maß an Durchgangsverkehr gibt." Viele würden die Kasernstraße benutzen, um dann weiter auf die Egloffstein- oder Birkenfelder Straße zu fahren. "Daher steht in der Urteilsbegründung auch drin, dass ein erheblicher Umfang an Durchgangsverkehr gegeben ist."
Hinzu komme, dass auf einem Flyer der Stadt mit "innenstadtnahem Parken" in der Kasernstraße geworben werde. Das habe den Eindruck des Gerichts bestärkt, dass auch die neu geschaffenen Parkbuchten in der Kasernstraße nicht nur von Anwohnern genutzt werden.
Grundsätzlich sei es schwer für eine Stadt im innerstädtischen Bereich eine Anliegerstraße durchzusetzen, weiß Richter Lang. Ähnliche Urteile habe es in Deutschland schon häufiger geben.
Der Anlass für die Straßensanierung sei eine Kanalbaumaßnahme gewesen. Das Gericht sieht es als gerechtfertigt an, in diesem Zuge die Straße aus dem Jahr 1962 zu sanieren sowie die Parkbuchten und die neue Beleuchtung durchzusetzen. Hier war das Gericht also nicht mit den Klägern einig, die eingebracht hatten, dass die Straße überhaupt nicht gemacht worden hätte müssen.
Die Stadt Forchheim muss nun an die Kläger 4500 Euro zurückzahlen. Die anderen Anwohner, die nicht geklagt haben, muss die Stadt nicht entschädigen. Und eine erneute Klage ist für sie nicht möglich - die Einspruchsfrist gegen die Straßenausbaubeiträge ist nämlich bereits abgelaufen. "Es kann nur die Aufgabe des Gerichts sein, über Einzelfälle zu entscheiden", erklärt Lang, "dieses Urteil kann nicht automatisch auf andere Anlieger übertragen werden."
Die Stadt Forchheim kann nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung binnen vier Wochen stellen. Dann würde der Fall vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen. Allerdings war die Entscheidung über eine mögliche Berufung am Montag noch nicht gereift. Wie die städtische Pressesprecherin Britta Kaiser sagt, werde das Thema noch im Rechtsamt analysiert. Allerdings weist die Stadt auch darauf hin, dass hinter der rechtlichen Einschätzung dieses Streites um die Straßenausbaubeiträge kein Alleingang der Stadt Forchheimer stehe: Der Widerspruch, der letztendlich zum Rechtsstreit führte, sei vom Landratsamt Forchheim (der Aufsichtsbehörde der Stadt Forchheim) bestätigt worden.
Wie kann die Straße für die Kläger eine Haupterschließungsstraße, für alle anderen eine Anliegerstraße sein???
Das zeigt den ganzen Irrsinn und die Willkür zum Thema Straßenausbaubeitrag.
Willkürlich legen die Kommunen fest, wer in welchem Ausmaß zu den Kosten herangezogen wird. Widersprüche werden dann sachlich nicht begründet, aber mit endlosem Behördendeutsch zurückgewiesen (Bsp. einer Landkreisgemeinde).
Dann darf sich der Bürger auf den langen, unsicheren Klageweg machen ...
Die Gerichtsurteile sind dann Glückssache und fern jedem Gerechtigkeitsempfinden.
Was hörte man so nach dem letzten Wahlergebnis? - Wir müssen erst gründlich analysieren ...
Sorry Leute, so kommt ihr nie drauf.