Sieben Straftaten in zwei Jahren

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Im Amtsgericht ist der 18-jährige Eggolsheimer längst kein ungeschriebenes Blatt mehr. Foto: Jennifer Hauser
Im Amtsgericht ist der 18-jährige Eggolsheimer längst kein ungeschriebenes Blatt mehr. Foto: Jennifer Hauser

Ein 18-jähriger Eggolsheimer will nicht zur Vernunft kommen. Die Liste seiner Straftaten ist lang. Jetzt folgen die Konsequenzen: zwei Wochen Dauerarrest.

Betrug, Körperverletzung, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Erwerb von Betäubungsmitteln, Sachbeschädigung, Diebstahl und Geldfälschung. Bei der langen Liste der Straftaten staunte selbst Jugendrichter Philipp Förtsch vom Amtsgericht Forchheim nicht schlecht. Auf der Anklagebank: ein 18-jähriger Eggolsheimer, der in den letzten zwei Jahren zahlreiche Straftaten anhäufte und damit bewies, dass er trotz seiner Volljährigkeit wenig Reife besitzt.

"Machen wir es mal chronologisch", seufzte Staatsanwalt Christian Schorr, als er die seitenlange Anklageschrift verlas. Ende letzten Jahres schlug der Angeklagte seiner damaligen Freundin und Mutter seines Sohnes mit der Kante seines Handys auf den Handrücken, ohrfeigte sie, schüttelte sie am Arm und schubste sie gegen eine Tür.


Aus Wut gegen Tür getreten

Anfang des Jahres eskalierte die Situation erneut, als der Eggolsheimer vor dem Elternhaus des Mädchens randalierte. "Wir hatten Probleme. Ich bin dann ausgetickt. Ich war einfach wütend in der Zeit", rechtfertigte der 18-Jährige seine Tat. Zur Mittagszeit hatte er mehrmals versucht, die Wohnungstür der Familie einzutreten, nachdem er nicht ins Haus gelassen wurde. "Er hat einfach nicht akzeptiert, dass er nicht rein darf", erinnert sich die Mutter des Mädchens. Auf eine persönliche Entschuldigung habe sie vergeblich gewartet. "Der Schadensersatz hat für uns keine Priorität. Ich wünsche mir, dass du den richtigen Weg einschlägst. So ist es nicht der richtige Weg", sagte sie zum Angeklagten.


Betrunken in Mauer gerast

Aber auch an dieser Stelle sollte nicht Schluss sein. Im April folgte der nächste Fehltritt. Der 18-Jährige fuhr betrunken mit seinem Fahrzeug gegen eine Sandsteinmauer in Forchheim. Das Ergebnis: ein gebrochenes Sprunggelenk, etwa 5000 Euro Schaden an der Mauer und ein Totalschaden am Fahrzeug. Bei der Alkoholkontrolle stellten die Polizeibeamten einen Wert von 0,92 Promille fest. Dem Eggolsheimer wurde sofort der Führerschein entzogen.

Besonders tragisch: Gerade einmal vier Tage zuvor wurde der Angeklagten wegen Geldfälschung verurteilt. Im Internet erwarb er einige gefälschte Geldscheine und kaufte damit in Forchheim ein. Die Konsequenz: Acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung.

Aber anscheinend noch nicht Warnung genug. Bei einer Kontrolle im Amtsgericht Forchheim trug der Jugendliche 0,27 Gramm Amphetamin mit sich. Die ursprünglichen 0,5 Gramm des Betäubungsmittels kaufte der Eggolsheimer einen Tag zuvor am Bahnhof in Forchheim. Im Amtsgericht wollte sich der Mehrfachtäter nur um einen Pflichtverteidiger bemühen, doch stattdessen hagelte es die nächste Anzeige.

Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Eine Therapie oder Suchtberatung lehnte der 18-Jährige ab - er habe das trotz seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht nötig. Auch die Sachbeschädigung wies der Angeklagte zum Teil von sich. "Ich bin da zwei Jahre ein- und ausgegangen. Die Tür ging schon immer schlecht auf und zu." Dies bezweifelten Richter und Staatsanwalt, da die Tür gerade einmal fünf Jahre alt ist.


Endlich ein Zeichen setzen

Weniger Verständnis hatte Richter Förtsch für die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. "Sie sind vier Tage nach ihrer ersten Verurteilung betrunken Auto gefahren. Ist bei ihnen nichts angekommen? Sie neigen zur Begehung von unterschiedlichen Straftaten", sagte er dem 18-Jährigen.

Auch Staatsanwalt Christian Schorr appellierte an den Eggolsheimer: "Sie haben eine schädliche Neigung. Bei ihnen ist keine Bewährung mehr drin. Ein Warnschuss-Arrest ist nötig." Seine Forderung: Eine Jugendstrafe von 16 Monaten, drei Wochen Dauerarrest, fünf Termine bei der Suchtberatung, ein Drogenkonsum-Verbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis um weitere vier Monate. Außerdem forderte Schorr eine Verlängerung der Betreuung um weitere sechs Monate.
Richter Förtsch stimmte dem Staatsanwalt zu, dass vom 18-Jährigen eine schädliche Neigung ausgeht. Daher stellte er den Eggolsheimer zwei Wochen unter Dauerarrest, den der Angeklagte in Nürnberg absitzen muss. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens, darf keine Drogen und Kräutermischungen einnehmen, bekommt für weitere vier Monate seinen Führerschein entzogen und erhält eine Jugendstrafe von 14 Monaten. Die Bewährung wurde auf zwei weitere Jahre ausgeweitet. Im Nachhinein zeigte sich der Angeklagte reumütig: "Ich werde keine Straftaten mehr begehen."


Letzte Chance für Angeklagten

Auch Richter Förtsch hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben - glaubt, dass der "Intensivtäter" durch stabile Lebensverhältnisse wieder die richtige Laufbahn einschlagen kann. "Wenn sie aber so weiter machen, werde ich die Bewährung widerrufen. Ich hoffe, dass jetzt Schluss ist, ade."