Die Forchheimer Bürger bestürmen das Wahlamt mit Fragen am Telefon. Hier gibt es die wichtigsten Antworten rund um die Stichwahl am 30. März zwischen den beiden Oberbürgermeister-Kandidaten Franz Stumpf (CSU/WUO) und Uwe Kirschstein (SPD).
Im Forchheimer Rathaus stehen die Telefone nicht mehr still. "Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr. Was muss ich tun, damit ich trotzdem wählen darf? Wann gibt es die neue Wahlbenachrichtigung? Könnten Sie mal nachsehen, ob ich angekreuzt habe, dass ich auch bei der Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen zugesandt haben möchte?"
"Zu all diesen Fragen finden Forchheimer Antworten auf der Internet-Seite der Stadt", informiert Dieter Walda, Leiter des Wahlamtes Forchheim. Zusammen mit seiner Kollegin Silke Decker verschickt er derzeit die Wahlunterlagen für die Stichwahl an alle, die beim Urnengang am 16. März Briefwahl beantragt hatten.
"Das geht automatisch. Da wird nicht noch einmal vorher informiert", so Walda.
Das gehe auch gar nicht, denn bis zum Wochenende müssen erneut 7000 Briefwahlunterlagen verschickt werden - so viele wie bisher noch nie.
"Wer bis kommenden Dienstag keine Wahlunterlagen in seinem Briefkasten hat, bekommt auch keine Post mehr von der Stadt. Der muss sich selbst um die Briefwahl-Unterlagen kümmern", betont Dieter Walda. Er verweist darauf, dass sich die Forchheimer die Briefwahl-Unterlagen auch persönlich abholen können. Sie werden ab sofort wieder in der ehemaligen Bücherei ausgegeben.
Freie Wahl Wahlleiter Jürgen Igel vermutet aber, dass bei der Stichwahl weniger Forchheimer die Briefwahl nutzen werden. "Es ist ja nur ein einziges Kreuz zu machen. Das geht schnell." Und der Stimmzettel ist recht überschaubar.
Grundsätzlich könnten Briefwahl-Unterlagen bis Freitag, 28. März, 15 Uhr abgeholt werden.
Kann ein Wähler glaubhaft machen, dass er plötzlich erkrankt ist, kann er selbst einen Freund, Bekannten oder Verwandten mit einer Ermächtigung vorbeischicken und die Briefwahl-Unterlagen abholen lassen.
Andererseits kann jeder Forchheimer Wähler unter Vorlage seines Personalausweises im Wahllokal seine Stimme abgeben. Wer Briefwahl-Unterlagen beantragt hat, muss aber den Wahlschein mitbringen. Nur so könne verhindert werden, dass jemand doppelt abstimmt. "Ohne Wahlschein - nicht zu verwechseln mit der Wahl-Benachrichtigung - geht für einen Briefwähler nichts", verdeutlicht Jürgen Igel.
Wer seine Briefwahl-Unterlagen per Internet beantragt hatte, muss nun einen neuen Antrag auf Zusendung der Dokumente stellen. Diese Adressen sind für die Zusendung der Unterlagen nicht automatisch hinterlegt.
Geburtsdatum 16.
März zählt Mehr werden kann die Zahl der Wähler übrigens nicht. Sollte jemand zwischen 17. und 30. März sein 18. Lebensjahr vollendet haben, darf er bei der Stichwahl nicht mitmachen. "Es gilt das Datum der Wahl, also der 16. März", erklärt Walda.
Dies gilt auch für Forchheimer, die im Zeitraum zwischen der Kommunalwahl und der Stichwahl zugezogen sind. Stimmberechtigt bei einer Kommunalwahl ist nur, wer mindestens zwei Monate in der betreffenden Gemeinde lebt. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben", sagt Wahlleiter Igel.