Die Hallerndorfer Gemeinderäte erteilten dem Bürgermeister mehr Befugnisse. Es geht unter anderem um säumige Gebührenzahler und Stundungen.
Auf Anregung des Hallerndorfer Kämmerers Christian Schmidt erweiterten die Gemeinderäte die Zuständigkeit des Bürgermeisters: Sie erhöhten die Summen für den Erlass, die Niederschlagung, die Stundung bis zu einem Jahr, die Stundung länger als ein Jahr und die Aussetzung der Vollziehung. Da oft Anträge zur Stundung erst eingereicht werden, wenn das Mahnverfahren bereits eingeleitet wurde, dauert es länger, wenn erst der Gemeinderat zustimmen muss. Künftig kann der Bürgermeister im Falle säumiger Gebühren, Steuern oder Beiträge einen Erlass bis zu 1000 Euro, die Niederschlagung bis 5000 Euro, die Stundung bis zu einem Jahr in Höhe von 15.000 Euro, die Stundung über ein Jahr in Höhe von 10.000 Euro und die Aussetzung der Vollziehung bis zu 5000 Euro selbst entscheiden. In der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderates ist das Gremium in der nichtöffentlichen Sitzung zu informieren, entschieden die Gemeinderäte mit drei Gegenstimmen.
DJK erweitert Sportheim
Den Antrag der DJK Hallerndorf, das bestehende Sportheim mit einem Kabinentrakt inklusive WC zu erweitern, stimmten die Gemeinderäte aus Hallerndorf in ihrer Sitzung einstimmig zu.
Kosten bei Zeltkerwa
Mit den Jahresrechnungen der Jahre 2014 und 2015 hatte sich der Rechnungsprüfungsausschuss Hallerndorf beschäftigt. Es gab für beide Jahre einige Anmerkungen der Rechnungsprüfer und die Verwaltung erklärte die Posten oder nahm die entsprechenden Anmerkungen zur Kenntnis. So ging es beispielsweise um die Übernahme der Kosten für die Haftpflichtversicherung der Hallerndorfer Zeltkerwa durch die Gemeinde. Künftig wird der Veranstalter die Kosten hierfür selbst tragen. Ebenso soll die Höhe der Miete für die Wohnung des Schulhausmeisters angepasst werden. Auch zur Miete der Verteilerkästen für den Weihnachtsmarkt in Hallerndorf gab es Anmerkungen. Künftig könne die Gemeinde eigene Verteilerkästen anschaffen statt diese zu mieten, erklärte Bürgermeister Torsten Gunselmann (FWG).
Die in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden somit nachträglich genehmigt und den Jahresrechnungen einstimmig durch das Gremium zugestimmt.
Nahwärmenetz
Den Auftrag auf den Anschluss von Rathaus, Bauhof und Schule an das Nahwärmenetz der Gemeinde Hallerndorf vergaben die Gemeinderäte einstimmig an die Firma Müller-Haustechnik aus Schlammersdorf. Während der Anschluss von Rathaus und Bauhof noch im Oktober erfolgen soll, wird die Turnhalle im kommenden Frühjahr an das Nahwärmenetz angeschlossen. Bis dahin soll die Turnhalle noch mit der Hackschnitzelheizung betrieben werden.
Gebühren für Schulturnhalle
Um die schulische Nutzung der gemeindlich betriebenen Schulsporthalle einfacher abzurechnen, änderten die Gemeinderäte den bisherigen Mietvertrag zwischen Gemeinde und Schulverband Hallerndorf. Künftig wird der Schulverband einen jährlichen Mietzins von 47.000 Euro zahlen, dafür trägt die Gemeinde sämtliche Kosten für Unterhalt und Betrieb, ebenso die Hälfte der Reinigungskosten. Dagegen bekommt die Gemeinde alle Einnahmen, die durch die Vermietung der Doppelturnhalle entstehen.
Die Gemeinderäte in Hallerndorf können sich künftig ihre Informationen über das Sitzungsprogramm "Session" abrufen. Kämmerer Christian Schmidt führte das Programm vor und erklärte, wie jeder Gemeinderat seinen eigenen, passwortgeschützten Zugang einrichten kann.