Weil er den Notruf missbraucht hatte, verurteilte das Jugendschöffengericht einen mehrfach vorbestraften 18-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe.
Das Jugendschöffengericht verurteilte einen 18-jährigen Forchheimer wegen des Missbrauchs von Notrufen zu einer Jugendstrafen von einem Jahr und zwei Monaten. Es setzte sie als allerletzten Warnschuss zur Bewährung auf drei Jahre aus. In das Urteil flossen zwei Verurteilungen aus dem Jahr 2018 ein.
Eigentlich war der 17. September für den jungen Mann ein guter Tag, denn er war bei seiner Gerichtsverhandlung mit Bewährung davongekommen. Zu verantworten hatte er sich damals wegen zweier Farbsprühaktionen, einmal an der Wand der Turnhalle des Ehrenbürg-Gymnasiums, zum anderen auf der Motorhaube eines am Herder-Gymnasiums geparkten Autos. Er freute sich offenbar so sehr, dass er sich ordentlich die Kante gab und auch am nächsten Tag noch stark betrunken war.
Forchheimer stellt sich selbst
Und da hatte er eine Idee: Er rief aus seiner Wohnung bei der Rettungsleitstelle an und behauptete, er fahre auf der A 73 und ein Reifen seines Autos habe zu brennen begonnen. Als ihn der Mitarbeiter am Apparat nach näheren Angaben fragte, legte er einfach auf.
Man verfolgte den Anruf zurück und die Polizei fuhr bei ihm vorbei, traf ihn aber nicht an. Am nächsten Tag - offenbar ernüchtert - stellte der junge Mann sich aber selber und räumte den vorgetäuschten Notfall ein.
"Können sie sich in die andere Seite hineinversetzen?", fragte ihn Jugendrichter Philipp Förtsch eindringlich. "Dort wartet man auf echte Notrufe; stellen Sie sich vor, was das auslösen kann, wenn Sie die Leitung einfach blockieren."
Selbstdisziplin fehlt
Nicht diese einzelne eingestandene Tat stellte das Gericht vor eine schwere Entscheidung, sondern der bislang ziemlich verkorkste Lebensweg. Sechs Eintragungen hat der 18-Jährige schon im Strafregister, keine schwerwiegenden kriminellen Taten, sondern eher solche, die von mangelnder Selbstdisziplin ausgelöst wurden.
Wie das am 22. Oktober zu verhandelnde Geschehen: Im Dezember 2017 war der Angeklagte mit zwei weiteren jungen Männern in ein Haus eingedrungen und anstelle zu gehen, wie es der Bewohner forderte, schubsten sie ihn, und der heute Angeklagte trat noch auf den am Boden Liegenden ein. Aus den Sachbeschädigungen mit Farbe (Schaden 1000 Euro) und diesem Tatgeschehen bildete der Jugendrichter eine Gesamtjugendstrafe von einem Jahr und verhängte als praktische Erfahrung, wie Gefängnisluft schmeckt, einen Wochenendarrest.