Kreis Forchheim: Mieter zwackt 16.000 Kilowattstunden Strom ab

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Symbolfoto: Frank Rumpenhorst, dpa
Symbolfoto: Frank Rumpenhorst, dpa

Ein Rentner, der Strom bezog, ohne dafür zu zahlen, musste sich vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten. Beinahe hätte er ins Gefängnis gemusst.

Über fünf Jahre hat ein Rentner, der damals in der Umgebung von Forchheim wohnte, Strom bezogen, ohne dafür zu bezahlen. Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte den mehrfach wegen kleiner Delikte Vorbestraften zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Sie setzte sie entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft für drei Jahre zur Bewährung aus.

Am 6. März 2013 sperrte der Stromlieferant den Anschluss des Angeklagten, brachte allerdings keine technische Sicherung an, die den Strombezug unterbunden hätte. Gleichwohl nutzte der Mann, der heute in Norddeutschland lebt, den Anschluss weiter. Zu diesem Zeitpunkt stand der Mann unter Bewährung wegen einer früheren Verurteilung.

Kabel zum Nachbarn gelegt

Er legte sogar ein Kabel zu seinem Wohnungsnachbarn, als auch dessen Anschluss gesperrt worden war. Seinem Nachbarn soll er gesagt haben: "Man darf alles machen, sich nur nicht dabei erwischen lassen." Insgesamt entzog er fast 16.000 Kilowattstunden im Wert von 3200 Euro, bis die unerlaubte Nutzung entdeckt wurde.

Ein Elektriker, der im Mai dieses Jahres in der Wohnung war, stellte fest, dass die Zählerverplombung abgezwickt war und auf dem Kasten lag. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Angeklagte nicht mehr in dieser Wohnung. Er hatte sogar alles Inventar dort gelassen, aber dem Vermieter eine Adresse hinterlassen, wo er neuerdings wohnte. Der Kontakt seitens der Polizei gestaltetet sich trotzdem schwierig, weil der Mann nicht wollte, dass seine neue Freundin von den alten Geschichten etwas mitbekomme.

Der Angeklagte räumte den Strombezug ein, verwahrte sich aber dagegen, den Zugang manipuliert zu haben. So sah die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft keine günstige Sozialprognose und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Schneider urteilte deutlich milder. Der unerlaubte Strombezug sei nur zufällig entdeckt worden. "Für das Delikt war hier keine große kriminelle Energie notwendig", urteilte sie. Zugunsten des Angeklagten ließ sie auch sprechen, dass die letzte Verurteilung über fünf Jahre zurückliegt. Das Urteil ist rechtskräftig.