Das Königsbad in Forchheim darf nicht vorzeitig öffnen. OB Uwe Kirschstein ist mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth gescheitert. Theoretisch gibt es aber noch eine juristische Chance.
Bayreuth sagt nein zur Öffnung: Forchheims Oberbürgermeister Uwe Kirschstein ist mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth gescheitert, mit dem er erreichen wollte, den Außenbereich des Königsbades unter Beachtung eines eigens erstellten Hygieneplans vorzeitig wieder zu eröffnen (der FT berichtete).
Bereits für den 21. Mai hatte Kirschstein angekündigt, den Außenbereich des Bades unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln und einer Haus- und Badeordnung wieder zu öffnen. Doch der Versuch scheiterte im letzten Moment: Das Landratsamt untersagte ihm die Öffnung und stellte bei Zuwiderhandlung gar eine Räumung in den Raum.
Hiergegen hatte die Stadt Forchheim beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage erhoben. Am Dienstagnachmittag dann die ernüchternde Nachricht: Der Antrag wurde abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts könne das Königsbad trotz der vorgesehenen Beschränkungen nicht als reine Sportstätte angesehen werden. Insbesondere würden mit der Öffnung der Liegewiesen und der Gastronomie Anreize geschaffen, sich dort länger als nur zu einer sportlichen Betätigung aufzuhalten, teilt das Gericht mit. Das Verbot sei im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie also gerechtfertigt.
Uwe Kirschstein ist enttäuscht: "Bei der Entscheidung ist wieder nicht auf das positive Infektionsgeschehen vor Ort geachtet worden", sagt er. Zudem sei das ausgearbeitete Konzept wie zuvor schon vom Landratsamt nicht gewürdigt worden. Ob er gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen werde, wollte Kirschstein am Dienstagabend noch nicht kommentieren. Immerhin, die unter Auflagen geplante Öffnung bayerischer Bäder ab 8. Juni betrifft auch das Königsbad. Kirschstein bleibt also optimistisch.