Ebermannstadt Laut Sitzungsladung vom 20. März hätten vier Widerspruchsbescheide gegen die Straßenausbau-Beitragssatzung öffentlich behandelt werden sollen
Die Widersprüche zu Bescheiden auf Grund der Straßenausbau-Beitragsatzung hätten in öffentlicher Sitzung behandelt werden dürfen, behauptet Geschäftsstellenleiter Michael Kah. Auf Anfrage der Verwaltung hatte Bernhard Rettig, Leiter der Staatlichen Rechnungsprüfung am Landratsamt, behauptet, dass es keine schützenswerten Belange der Widerspruchsführer gebe. Das Grundstück, die Flurnummer, die Beitragshöhe und der Name des Grundstücksbesitzers dürften genannt werden. Nicht notwendig sei die Veröffentlichung der Adresse der Widerspruchsführer. Für Rechtsanwalt Peter Dorscht, der Ebermannstadter vertritt, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, ist dies aber nur die Meinung eines Beamten. Er will erst einmal die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten abwarten. Dorscht geht davon aus, dass es "deutliche Worte in Richtung Verwaltung" geben werde.
JH