Private Bauwerber bringen den Plan des Gemeinderates durcheinander, einen geänderten Flächennutzungsplan für das Gebiet "Am Hundsbühl" aufzustellen.
Bis die Pferde auf ihrer Koppel weiden können, dürfte noch ein wenig Zeit vergehen. Denn der Bauantrag, ein Stallgebäude mit Koppel "Am Hundsbühl" errichten zu dürfen, konnte trotz heißer Diskussionen nicht abgehakt werden.
Vor eineinhalb Jahren wollte Kerstin Putz mit einer Bauvoranfrage klären, ob sie einen Pferdestall mit Koppel in Hiltpoltstein errichten dürfe. Von ungefähr zehn Pferden ist die Rede. Seitens der angrenzenden Grundstückseigentümer schien es keine Bedenken gegeben zu haben.
Zwei weitere Bauvoranfragen Allerdings ging vor einigen Monaten eine Bauvoranfrage der Familie Steger für zwei Wohnhäuser ein, was eine Änderung des Flächennutzungsplans bedeutete. Noch bevor dieses Verfahren abgeschlossen war, ging eine weitere Bauvoranfrage von Tanja Vogelsang ein.
Doch da in der vergangenen Septembersitzung durch eine Änderung der Tagesordnung erst die Änderung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen wurde, konnte das Bauvorhaben Vogelsang nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb muss die Familie Vogelsang eine Stellungnahme des Landratsamts einholen, ob es überhaupt verträglich sei, dort zu bauen.
"Es zeichnet sich ein Problem ab", informierte Bürgermeisterin Gisela Bauer. Zum einen war der Vater der Antragstellerin zwischenzeitlich an die Bürgermeisterin herangetreten. Der Mediziner, Burkhardt Vogelsang, der die hausärztliche Gemeinschaftspraxis und das medizinische Labor im Ort führt, trägt das Geschäftsrisiko der Arbeitspraxis. Wenn der derzeit dort praktizierende Arzt nicht mehr nach Hiltpoltstein fahren möchte, überlege Vogelsang, am Hundsbühl zu bauen.
Steuern würden wegfallen Die Fläche dort betrachte er als Erweiterungsfläche. Wenn er in Hiltpoltstein aber derart eingeschränkt werde, sehe er nicht ein, alles in Hiltpoltstein zu belassen. Dann würden 30 000 bis 40 000 Euro an Gewerbesteuern fehlen, schilderte die Gemeindechefin das Problem. Auch das Landratsamt hat inzwischen eine Stellungnahme abgegeben. Es empfiehlt, das Bauvorhaben Vogelsang in den Flächennutzungsplan einzubeziehen, wie VG-Geschäftsführer Stefan Kohlmann erläuterte. Der Flächennutzungsplan würde dann um einen weiteren Schritt gebilligt werden, klärte Kohlmann auf, der nicht von einer Vorschrift seitens des Landratsamts sprechen wollte, was Gisela Bauer erwartet hatte. "Ich habe damit gerechnet, dass es heißt: Die in Hiltpoltstein sind verrückt, drei Flächennutzungspläne an einem Eckerla zu machen", sagte sie.
Doch Georg Potzner (CSU) widersprach: "Nicht die Gemeinde, die Privatpersonen machen das." Denn das Vorhaben sei vor eineinhalb Jahren gebilligt worden. Wolfgang Engel (CSU) hob hervor, dass die Fläche als Wiese gekauft wurde und als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sei. Wenn nachträglich gebaut würde, müsse man auch die Grenzen halten, meinten auch die anderen Räte. Und Gerhard Leistner (CSU) meinte, dass das Putz- Grundstück wertlos werde, wenn man das Bauvorhaben Vogelsang miteinbeziehe.
Das Gremium kam überein, dass die Familie Vogelsang bauen könne, wenn sie die Abstände einhalte. Die Vorgabe des Landratsamts wollte die Mehrheit der Gemeinderäte nicht einbeziehen und entschied, den Bauantrag von Kerstin Putz zu genehmigen.
Verfahren für umfangreiche Dorferneuerung in Hiltpoltstein würde sich zu lange hinziehen In Sachen Dorferneuerung im Hauptort Hiltpoltstein gab Bürgermeisterin Gisela Bauer (Bürger für Hiltpoltstein) die Quintessenz in der Gemeinderatssitzung bekannt: "Würden wir eine umfangreiche Dorferneuerung beantragen, müssten wir noch vier bis fünf Jahre waren. Das können wir nicht."
Zwischen einer umfangreichen und einer einfachen Dorferneuerung gebe es einige Unterschiede. Abgesehen davon, dass bei einer umfassenden Dorferneuerung eine Teilnehmergemeinschaft gebildet werden müsse, die auch Träger der Maßnahmen sei, wie Stefan Kohlmann informierte, gebe es auch Unterschiede hinsichtlich der Fördersätze. Bei 250 000 Euro liegt die Fördergrenze bei der einfachen Dorferneuerung.
Aufgrund der Voruntersuchungen möchte die Gemeinde das schnelle und unbürokratische Verfahren der einfachen Dorferneuerung beantragen. Die Instandsetzung der Wege und Straßen gehört dabei zu den gemeindlichen Pflichtaufgaben. "Es sind keine Luxusmaßnahmen, die so nicht vertretbar wären", sagte Bauer. Der Anliegeranteil bei den Straßenbauabschnitten richte sich nach der Kategorie der Straßen.