In der Silvesternacht "knallte" es

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Im Amtsgericht in Forchheim musste sich der junge Mann verantworten. Foto: Jennifer Hauser
Im Amtsgericht in Forchheim musste sich der junge Mann verantworten.  Foto: Jennifer Hauser

Wegen Körperverletzung musste sich nun ein Forchheimer im Amtsgericht verantworten. In der Silvesternacht schlug er einen 32-Jährigen ins Gesicht.

Weil ein 21-Jähriger Forchheimer in der Silvesternacht die Beherrschung verloren und einen 32-Jährigen ins Gesicht geschlagen hat, musste er sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.
Abstreiten wollte der Angeklagte die Tat nicht - im Gegenteil. "Ich habe überreagiert", gestand der Forchheimer. Am 1. Januar verlor der damals 20-Jährige gegen 3.30 Uhr seine angetrunkene Freundin bei einer Feier in Hausen aus den Augen. Besorgt verließ er den Gasthof und sprach eine Vierergruppe an, die in der Forchheimer Straße stand. Einer aus der Gruppe habe den Angeklagten, der zu diesem Zeitpunkt mehrere Flaschen Bier und Sekt getrunken hatte, beleidigt. Als einer der Männer auf den Angeklagten zuging, habe er die Fassung verloren und "mit dem Unterarm zugeschlagen." Das 32-jährige Opfer erlitt eine Platzwunde an der Lippe und musste im Krankenhaus genäht werden.


Nach dem Angriff setzte der Angeklagte seine Suche nach der Freundin fort und ging mit ihr, als er sie an einer Bushaltestelle gefudnen hatte, zurück zur Feier. Dort habe sich der Forchheimer beim Opfer - der 32-Jährige ging zum Gasthof, um den Namen des Angeklagten zu erfahren - erstmals entschuldigt.


Für Moment die Kontrolle verloren

Seinen unkontrollierten Angriff gab der Angeklagte vor Gericht zu und gestand: "Er ist auf mich zu und ich wusste nicht, was ich machen soll." Staatsanwalt Christian Schorr stellte in Frage, ob eine Gefahr von der Gruppe ausgegangen sei. "Nachdem Sie zugeschlagen haben, hat die Gruppe nichts gemacht. Für mich ist da nichts bedrohlich." Noch eine Woche nach dem Angriff schmerzte die Wunde des Geschädigten, der sich vor Gericht versöhnlich zeigte. "Es ist gut jetzt." Dass er den Angeklagten oder dessen Freundin beleidigt haben soll, stritt der 32-Jährige jedoch vehement ab.

In seinem Plädoyer betonte Staatsanwalt Christian Schorr, dass der Angeklagte übertrieben reagiert habe. Da der Forchheimer zuvor nicht gewalttätig und zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, schlug der Staatsanwalt eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht vor. Zumal sich der Forchheimer auch vor Gericht mehrmals für seinen Ausraster entschuldigte.

Der Forderung des Staatsanwaltes: 250 Euro Schmerzensgeld, 50 Sozialstunden und die Verfahrenskosten tragen. Nach einer Minute Bedenkzeit kam Jugendrichter Philipp Förtsch dem nach. Er hofft, das er den jungen Mann, der wegen Suchtmittelkonsum vorbestraft ist, nicht mehr im Amtsgericht sehen muss.