Der Gemeinderat ist dem Ausscheiden von Richard Schmidt wieder komplett. Das neue Mitglied ist bei den Freien Wählern.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Effeltricher Gemeinderat die Frage der Baugebietsausweisung einiger Grundstücke "Am Bächel" verschoben, aber Beschlüsse gefasst zur Parkproblematik beim Kindergarten im Rosenweg, zur energetischen Sanierung von Schule nebst Turnhalle und zur Vereinsförderung.
In Bezug auf den geplanten Bau der Gleichstromtrasse Süd-Ost von Sachsen-Anhalt nach Bayern sprach sich das Gremium für die Unterstützung der ablehnenden Resolution des Landkreises Forchheim aus. Damit entschieden sich die Effeltricher Räte anders als beispielsweise die Kollegen aus Hiltpoltstein, die eine Unterstützung der Resolution ihrerseits abgelehnt haben.
Amt muss sich äußern
Begonnen hat die Sitzung allerdings mit der Vereidigung der neuen Gemeinderätin Gisela Geyer (FW) aus Gaiganz, die für den ausscheidenden Gemeinderat und vormaligen Bürgermeister Richard Schmidt nachrückt.
Zunächst wurde der Antrag einiger Grundstückseigner auf Baugebietsausweisungen im Gebiet "Am Bächel" behandelt. Bürgermeisterin Kathrin Heimann (DEL) legte dar, dass es sich hier um ein Gebiet handle, das im Hinblick auf den Hochwasserschutz relevant sei. Eine Bebauung könne erst nach weiteren Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt beschlossen werden.
Schutz vor Hochwasser
Auch die Position der Regierung und des Landratsamts müsse wegen eventueller Fördergelder bedacht werden.
Heimann will deshalb einen Vertreter des Wasserwirtschaftsamts und des mit der gemeindlichen Hochwasserschutz-Planung beauftragten Ingenieurbüros Pongratz aus Nürnberg in die Januar-Sitzung des Gemeinderats einladen.
Nach einer lebhaften Diskussion kam das Gremium einstimmig zu der Auffassung, zum Erschließungsantrag "Am Bächel" zunächst keine Aussagen zu machen.
Mit dem Parkproblem beim Kindergarten hatte sich der Gemeinderat bereits in seiner JuliSitzung beschäftigt. Damals hatte der Rat beschlossen, den Rosenweg zu einer Spielstraße auszubauen, um so die Gefährdung von Kindern und Schülern zu reduzieren. Ein solcher Umbau würde aber, wie man inzwischen weiß, weit über 10 000 Euro kosten. Außerdem hatten Anwohner gegen das Vorhaben protestiert und angekündigt, gegen den Beschluss gerichtlich vorgehen zu wollen.
Der Gemeinderat hob deshalb seinen Beschluss aus dem Juli auf und entschied mehrheitlich, von montags bis freitags zwischen 6.30 und 18 Uhr im Rosenweg ein absolutes Halteverbot einzurichten.
Das Kommunale Investitionsprogrammes (KIP) - ein neues Programm zur Förderung von Bildungs-, Infrastruktur- oder Energieeffizienzprojekten in finanzschwachen Gemeinden - könnte genutzt werden, um in Effeltrich die energetische Sanierung von Schule und Turnhalle oder auch den barrierefreien Zugang zum Rathaus ins Auge zu fassen.
Um in den Genuss der Förderung von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu gelangen, müsse sich die Gemeinde laut Heimann einem "aufwendigen Antrags- und Bewerbungsverfahren" unterziehen, für das professionelle Hilfe benötigt werde.
Deshalb schlug sie vor, die Bewerbungen vom Architekturbüro Siewertsen aus Baiersdorf ausarbeiten zu lassen und das Ingenieurbüro Sebrantke aus Heroldsbach mit der Bestandsaufnahme vor Ort zu beauftragen. Den Antrag für den barrierefreien Zugang zum Rathaus muss laut Heimann der VG-Rat beschließen, da das Rathaus ja als VG-Gebäude fungiere. Die Gemeinde Effeltrich begrüße jedoch das Anliegen inhaltlich sehr.
Der Gemeinderat sprach sich vor diesem Hintergrund mit großer Mehrheit dafür aus, die Antragsverfahren in Gang zu bringen.
Zuschuss für die Vereine
Im Jahre 2013 hatte der Gemeinderat wegen der schlechten Haushaltslage beschlossen, die Vereinsförderung einzustellen. Da sich die finanzielle Situation inzwischen wieder verbessert hat, war man bei den Haushaltbesprechungen übereingekommen, auf das frühere Fördersystem zurückzugreifen.
Der Gemeinderat votierte deshalb einstimmig für die folgende Vorgehensweise: Für jedes jugendliche Mitglied unter 18 Jahren sollen 4,50 Euro, für jedes erwachsene Mitglied ein Euro gezahlt werden.
Die Mindestförderung bei Vereinen mit wenig Mitgliedern soll bei 51 Euro liegen. Alle Vereine, die bis 2012 bezuschusst wurden, sollen wieder bedacht werden. Bisher nicht geförderte Vereine können bis zum 31. Januar 2016 einen entsprechenden Antrag stellen.