Streuobst liefert hochwertige Früchte und bietet Tieren und Pflanzen kostbaren Lebensraum. Das umstrittene Artenschutz-Gesetz soll die gefährdeten Flächen schützen. Viele Fragen der regionalen Obstbauern sind aber noch unbeantwortet.
An den Blüten summen Bienen und Hummeln, in den Ästen und Baumhöhlen leben Vögel und kleine Tiere, am Wiesenboden tummeln sich Insekten und Reptilien. Streuobstbestände, wie sie vielerorts in der Fränkischen Schweiz stehen, zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa.
5000 Tier- und Pflanzenarten kommen laut der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Streuobst vor. Viele davon stehen auf der Roten Liste, das heißt sie sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht. In den Obstbäumen leben hochbedrohte Vogelarten wie der Wiedehopf und der Steinkauz, heißt es vom Landesbund für Vogelschutz (LBV).
Gesundes und leckeres Obst
Außerdem wächst auf den extensiv bewirtschafteten Wiesen eine nahezu unüberschaubare Vielfalt an älteren Obstsorten, allein in Bayern sind es über 1000. Klassische Streuobst-Äpfel wie Boskoop oder Brettacher zum Beispiel haben zudem besonders viele gesundheitsfördernde Pflanzenstoffe. Einige Allergiker sollen laut LfL sogar festgestellt haben, dass sie bestimmte Apfelsorten aus dem Streuobstsortiment vertragen. Nicht zu vergessen: Erst durch die Sortenvielfalt des Streuobstes können ausgewogene Säfte gewonnen werden.
Doch die Streuobstwiesen in Bayern werden weniger. Die LfL schätzt, dass aktuell 5,6 Millionen Streuobstbäume in Bayern stehen. Zum Vergleich: 1965 waren es noch 20 Millionen. Die Streuobst-Flächen sind in diesem Zeitraum von 250 000 auf rund 72 500 Hektar zurückgegangen.
Dieser Schwund ist der Grund, warum Streuobstwiesen in das kommende Artenschutz-Gesetz zum bayerischen Volksbegehren "Rettet die Bienen" aufgenommen wurden, erklärt ein Sprecher des LBV. In den gesetzlich geschützten Bereich der Biotope werden extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden mit hochstämmigen Bäumen ab einer Fläche von 2500 Quadratmetern mitaufgenommen, heißt es im Gesetzentwurf. Mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind. Dadurch soll laut LBV verhindert werden, dass Streuobstwiesen "Gewerbegebieten zum Opfer" fallen oder in eine intensivere Ackernutzung überführt werden.
Die Unterschutzstellung verunsicherte einige Landwirte - nicht zuletzt im vom Obstbau geprägten Landkreis Forchheim. Viele Fragen, wie sich das neue Gesetz konkret auf die Arbeit mit den Streuobst-Flächen auswirkt, lässt der Gesetz-Entwurf, der Mitte Juli im bayerischen Landtag verabschiedet werden soll, noch offen.
Erste Ideen aus dem Begleitgesetz
Auf Nachfrage des Fränkischen Tages betont der bayerische Umweltminister und Pinzberger Thorsten Glauber (FW), dass es "kein Bewirtschaftungsverbot geben wird". Eine Verschärfung werde das Gesetz dennoch mit sich bringen: Wenn ein Landwirt Streuobstbäume fällt, weil sie alt und unwirtschaftlich geworden sind, muss er dafür neue pflanzen.