Feiern im Kirchehrenbacher Pfarrgarten sind künftig möglich

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Im Kirchehrenbacher Pfarrgarten Foto: Archiv/FT
Im Kirchehrenbacher Pfarrgarten Foto: Archiv/FT

Die Kirchenstiftung Kirchehrenbach hat eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Pfarrgarten erhalten. Der Garten kann als Wirtschaft genutzt werden.

Der Gemeinderat Kirchehrenbach beschloss einstimmig, der Katholischen Kirchenstiftung Kirchehrenbach eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für die gelegentliche Mitnutzung des Pfarrgartens für Feiern zu erteilen. Denn für eine solche Nutzung verlangt das Landratsamt Forchheim die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens. Deshalb hatte die Kirchenstiftung diesen Antrag eingereicht. Geplant ist, im Pfarrgarten vor dem Pfarrheim eine Fläche von 128 Quadratmetern als Gartenwirtschaft an etwa 20 Tagen im Jahr zu nutzen. So können Gäste, die das Pfarrheim für Feste gebucht haben, zukünftig bei schönem Wetter auch den Pfarrgarten nutzen. Hier können zum Beispiel Sektempfänge stattfinden oder Häppchen gereicht werden. "Die Gesamtgästezahl wird so durch die Möglichkeit der teilweisen Außenbewirtschaftung nicht erhöht", trug Zweiter Bürgermeister Michael Knörlein (CSU) vor.

Erfolgreiche Kirchweih

Er leitete die jüngste Sitzung des Gemeinderates Kirchehrenbach. Knörlein informierte das Gremium, dass die vergangene Kerwa erfolgreich gewesen sei und sich die Kerwaburschen wieder einmal in besonderer Weise engagiert hätten. Danach gewährte das Gremium dem Radfahr- und Motorsportverein Concordia Kirchehrenbach eine Förderung von 782 Euro.

Dorfentwicklung

Knörlein informierte die Räte, dass der Ausschuss Bau, Dorfentwicklung und Tourismus (BA) das Gebäude des gemeindlichen Anwesens in der Leutenbacher Straße besucht hatte. Der hier untergebrachte Dartverein will den Efeubewuchs entfernen. Allerdings empfahl der BA, dass nur die Fenster und Türen großzügig ausgeschnitten werden sollen. Es wird befürchtet, dass bei der kompletten Beseitigung des Bewuchses die Fassade saniert werden müsste. Zudem sollen auch die Dachrinnen vom Efeu befreit werden. Dem stimmten die Räte zu. Gegen die Bauleitleitplanung der Gemeinde Weilersbach wurden keine Einwände erhoben.

Rückhaltebecken

Michael Knörlein informierte, dass die Rückhaltebecken aufgrund der Trockenperiode gemäht werden sollen. Derzeit sei ein Befahren allerdings nicht möglich. Deshalb wird das Max Sponsel im Winter ausführen, da er das Holz zum Häckseln nimmt. Ein Gemeinderat warf ein, dass auch Schilf und Gras wachsen, was nicht zum Häckseln verwendet werden könne. Außerdem sei das Bachbett in der Leutenbacher Straße sehr bewachsen. Knörlein will deshalb den Bauhof beauftragen, die Situation zu begutachten. Zudem wurde angesprochen, dass die Parkplatzsituation in der Lindenstraße nicht gut sei. Wenn Autofahrer auf der Straße parken, sei kein Durchkommen mehr. Dieses Thema will Knörlein an den BA weitergeben, damit sich dieser vor Ort ein Bild machen und die Breite der Straße ausmessen kann.