Ein Forchheimer Gastronom kennzeichnete seine Lebensmittel nicht richtig und muss sich deshalb vor Gericht verantworten.
Ente anstatt Steinbock? Rind anstatt Hirsch? Purpurkammmuscheln anstatt Jakobsmuscheln? In einem Forchheimer Restaurant waren im vergangenen Jahr falsch ausgezeichnete Lebensmittel im Angebot. Dafür musste sich der Geschäftsführer vor dem Amtsgericht verantworten.
Während einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung im Mai 2015 stellte das Landratsamt
Forchheim zum ersten Mal falsch gekennzeichnete Lebensmittel am Büfett fest. Bei einer weiteren Kontrolle im Oktober zeigte sich das selbe Bild. Der Geschäftsführer beteuerte vor Gericht jedoch, dass er das nicht gewusst habe.
Zwei Restaurants geleitet
Während des Vorfalls im Mai sei er selbst nicht im Haus gewesen, sondern in einem anderen Restaurant, in dem er ebenfalls Geschäftsführer war. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Kargl, erklärte zudem, dass die Mitarbeiter die Schüsseln beim Nachfüllen vertauscht haben könnten.
Außerdem habe sich der 32-jährige Geschäftsführer besonders bei den Muscheln auf die Angaben seiner Lieferanten verlassen. Er sagte, dass es rund 300 Sorten Kammmuscheln gibt und diese in Deutschland grundsätzlich als Jakobsmuscheln bezeichnet werden. "Es kann einfach zu Verwechslungen kommen", sagte Kargl und betonte, dass sein Mandant nicht den ganzen Tag die Schüsseln im Auge haben könne.
"Genau deswegen war die Lebensmittelüberwachung zweimal da", entgegnete ihm Staatsanwalt Christian Schorr. So habe man eine Verteidigung auf Grundlage von Fahrlässigkeit ausschließen wollen. Dem stimmte auch Amtsrichterin Silke Schneider zu: "Ich halte es für unwahrscheinlich, dass es an zwei Kontroll-Terminen zu Verwechslungen bei den selben Sorten kommt." Sie sagte, dass sie den Einspruch gegen den Strafbefehl nicht verstehen könne. "Damit fahren Sie gut, vor allem, weil Sie schon eine Vorstrafe haben", betonte die Richterin.
Der Verteidiger versuchte weiter, die Strafe zu drücken, und argumentierte unter anderem damit, dass der 32-Jährige nicht mehr in dem Restaurant in Forchheim tätig sei. Außerdem betonte er, dass das Fleisch nicht zwangsläufig billiger war, das anstatt des ausgezeichneten angeboten worden war. "So leicht kommen Sie mir da nicht raus aus der Nummer", betonte Schneider und schließlich beschränkte Kargl den Einspruch auf die Rechtsfolgen.
Danach konnte schnell ein Urteil gefunden werden. Staatsanwalt Schorr forderte 70 Tagessätze zu je 50 Euro und auch Verteidiger Kargl konnte mit den 70 Tagessätzen gut leben. Er bat lediglich darum, die Tagessatzhöhe etwas zu mindern, da der Angeklagte noch Schulden zu bezahlen habe.
3500 Euro Strafe
Richterin Silke Schneider sprach den 32-Jährigen schuldig. Er muss nun 70 Tagessätze zu je 50 Euro bezahlen. Sie erklärte, dass er aufgrund seines Einkommens normalerweise eine Tagessatzhöhe von 60 Euro bezahlen müsse und sie aufgrund der Schulden auf 50 Euro gekommen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der 32-Jährige es akzeptieren wird, steht noch nicht fest. Denn nach der Urteilsverkündung betonte er, dass er die 50 Euro nicht für angemessen ansehe.