Ein 38-Jähriger stand wegen Köperverletzung und Beleidigung vor dem Forchheimer Amtsgericht. Er nahm seinen Einspruch gegen die Strafbefehle zurück.
Der 38-Jährige, der sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Forchheimer Amtsgericht verantworten musste, war für Richterin Schneider ein alter Bekannter. "Mir steht's bis hier", sagte sie und zeigte mit ihrer Hand zum Mund. "In den letzten Wochen hat die Polizei immer mal wieder angerufen und gesagt, dass Sie schon wieder da waren", erläuterte sie ihre Stimmung.
Der Angeklagte und seine Ex-Freundin standen bereits mehrfach vor Gericht, an diesem Dienstag füllten ihre Taten sogar den ganzen Sitzungstag. "So etwas hatte ich noch nie", stellte Schneider fest.
Einspruch eingelegt
Der 38-Jährige war vorgeladen worden, weil er gegen zwei Strafbefehle Einspruch erhoben hatte. Im einen Strafbefehl ging es darum, dass er seine Ex-Freundin gewürgt haben und deren Wohnungstür aufgebrochen haben soll. Im zweiten Strafbefehl ging es um die Beleidigung einer Nachbarin und einer Drohung, die der Angeklagte geäußert haben soll, nachdem die Frau gesagt hatte, sie melde ihn bei der Hausverwaltung.
Noch bevor es zu einer ordentlichen Aussage kam, legte Richterin Schneider dem Angeklagten und seinem Verteidiger Frank Jahn ans Herz, sich noch einmal Gedanken über den Einspruch zu machen. Sie betonte dabei, dass es im Hinblick auf eine bereits bestehende Bewährungsstrafe nicht sinnvoll wäre, hier auf ein neues Urteil zu bestehen. Daraufhin wurden beide Einsprüche zurück genommen.
Der 38-Jährige muss nun eine Geldstrafe von 1000 Euro an den Brückla e.V. Forchheim bezahlen. Trotzdem darf der Mann sich in den nächsten drei Jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen und er muss seine Auflagen erfüllen. Dazu gehört auch das Abbezahlen der Geldstrafe an Brückla e.V.. Sollte der 38-Jährige diese Auflagen nicht einhalten, muss er für sieben Monate ins Gefängnis.
"Jetzt muss bei Ihnen endlich mal Ruhe einkehren", sagte Staatsanwalt Christian Schorr im Hinblick auf das komplizierte Verhältnis zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin. Die beiden waren schon häufig zusammen vor Gericht gestanden - nun sei aber auch eine räumliche Trennung eingetreten. Der 38-Jährige lebt mittlerweile in Nürnberg und arbeitet dort.
Ein weiteres Verfahren des ehemaligen Pärchens, bei dem sie gemeinsam einen Diebstahl begangen haben sollten, wurde eingestellt.