Der Knast grüßt wegen Hitlergruß

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Weil er sein Alkoholproblem nicht in den Griff bekam, muss ein 50-Jähriger nun ins Gefängnis. Foto: Christopher Schulz
Weil er sein Alkoholproblem nicht in den Griff bekam, muss ein 50-Jähriger nun ins Gefängnis. Foto: Christopher Schulz

Auf offener Straße beschimpft ein Betrunkener in Forchheim einen Mann und zwei Polizeibeamte - zeigt dabei den Hitlergruß. Nun stand er deshalb vor Gericht.

Zum zweiten Mal klicken bei einem 50-Jährigen aus Roth die Handschellen. Im stark alkoholisierten Zustand beschimpfte der Angeklagte im Oktober 2015 erst einen Mann und dann zwei Polizisten. Nun musste er sich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.

Vor Gericht gab der Angeklagte seine Tat zu - beteuerte, dass seine Alkoholerkrankung Schuld sei. "Ich kann mich entsinnen, dass ich ihn beschimpft habe. Es war im alkoholisierten Zustand. Ich hatte mehrere Bierchen und Schnäppchen getrunken." Mit den Worten "Du rechtsradikale Sau, du Nazi, dich kenne ich noch von früher und hau dir paar aufs Maul", hatte der Angeklagte einen unbekannten Mann auf offener Straße beschimpft. Der Beleidigung folgte der Hitlergruß, wobei der Rother "Sieg Heil" rief.

Auch als Polizeibeamte am Ort des Geschehens eintrafen, musste sie sich herablassende Bezeichnungen wie "Bullenschweine" und "Arschlöcher" gefallen lassen.

Bereits in der Vergangenheit war der Angeklagte immer wieder durch sein impulsives Verhalten unter Alkoholeinfluss aufgefallen. Mehrere Gerichtsverhandlungen gingen der in Forchheim voraus, unter anderem in Nürnberg und Schwabach.


Seit 20 Jahren alkoholabhängig

Der 50-Jährige, der derzeit in einem Betreuungszentrum der AWO wohnt, gab zu: "Ich trinke seit 20 Jahren." Auch der Bewährungshelfer bescheinigte dem Angeklagten in einem Schreiben eine alkoholbedingte Persönlichkeitsstörung.

Dadurch sei der Rother immer wieder in Schwierigkeiten geraten - wegen Erpressung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war er bereits verurteilt worden.
Trotzdem forderte Anwalt Thomas Paulus die von Staatsanwalt Stefan Meyer geforderte Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung auszusetzen. "Was spricht für meinen Mandanten? Nichts. Er ist ein klassischer Alkoholtäter. Er hat derzeit die Hilfe, die er benötigt. Er hat Ansprechpartner, die verhindern, dass er wieder abdriftet. Bei einer Freiheitsstrafe fällt das weg. Wenn Sie ihm die Bewährung versagen, war es das bereits jetzt für ihn."

Dem gegenüber stand die Forderung des Staatsanwaltes, der eine Haftstrafe forderte. "Sie stehen bereits unter Bewährung und trotzdem haben Sie ihren Alkoholkonsum nicht eingegrenzt. Sie wussten welche Folgen das hat. Ich vermag keine positive Sozialprognose zu sehen", bedauerte Stefan Meyer.

Richterin Silke Schneider teilt die Meinung des Staatsanwaltes und verurteilt den 50-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. "Sie haben alle Chancen bekommen. Einen Ausrutscher kann sich jeder erlauben. Ich wüsste nicht einmal, welche Auflagen ich verhängen sollte. Irgendwann ist die Strafjustiz mit Hilfe und Chancen geben am Ende."