Cannabis in Forchheim angepflanzt

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Foto: Oliver Berg, dpa
Foto: Oliver Berg, dpa

In einem Waldstück zwischen Kersbach und Forchheim pflanzte ein 26-Jähriger illegal Cannabis an. Dafür wurde er hart bestraft.

Mit einer Übersetzerin erschien ein 26-jähriger Forchheimer im Landgericht, weil er wegen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln angeklagt wurde. Der polnische Staatsbürger konnte sowohl sprachlich, als auch inhaltlich nicht verstehen, warum er vor Gericht stand.

Im Internet hatte sich der junge Mann im Mai letzten Jahres über Cannabis informiert und gelesen, dass es in Deutschland rechtlich erlaubt sei, die sanfte Droge anzubauen. Kurzerhand bestellte er online Samen sowie restliche Materialien und pflanzte alles in einem Waldstück zwischen Kersbach und Forchheim ein.


Für eigenen Konsum gedacht

Die Drogen hatte der Angeklagte für sich angebaut, da er seit einiger Zeit Marihuana rauchte.
Den Großteil der Pflanzen war noch nicht geerntet - lediglich ein wenig Cannabis fanden Polizeibeamte in einer kleinen Box beim Angeklagten.

Insgesamt 17 Cannabispflanzen stellte die Polizei sicher - das Gewicht ohne Stängel betrug etwa eineinhalb Kilogramm. Die Drogen hatten einen Wirkstoffgehalt von etwa 2,6 Prozent THC (Tetrahydrocannabinol), dem rauchbewirkenden Bestandteil der Pflanze. Der THC-Wert des Angeklagten war aber derart niedrig, dass selbst Staatsanwalt Christian Schorr schmunzeln musste. "Es war schon viel Cannabis, aber sie haben Glück, dass es von unterdurchschnittlicher Qualität war."


Informationen aus dem Internet

Vor Gericht beteuerte der polnische Staatsbürger, er habe nicht gewusst, dass die Informationen aus dem Internet falsch seien. Trotzdem forderte Staatsanwalt Christian Schorr eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie eine Geldauflage von 2000 Euro.

Besonders bitter für den Forchheimer: Seine Frau lebt in Polen und ist auf das monatliche Geld angewiesen. Um die 900 Euro zahle das Paar dort für die Wohnung und anfallenden Kosten wie Strom und Wasser, sagte der Angeklagte. Die Frau des Forchheimers verdiene im Nachbarland gerade einmal 300 Euro.


Künftig aus den Fehlern lernen

Trotzdem hielt der Staatsanwalt an der Geldauflage fest, will, dass der Angeklagte durch diese Summe aus seinen Fehlern lernt. "Wären Ihre Pflanzen von einer besseren Qualität, könnten wir hier nicht mehr von einer Bewährungsstrafe sprechen. Ich rechne es Ihnen an, dass sie nicht vorbestraft sind und geständig waren", erklärte er dem 26-Jährigen.

Zum Schluss seines Plädoyers erlaubte sich Christian Schorr noch einen kleinen Seitenhieb und sagte: "Ich weiß nicht, ob ich es Ihnen zu Gute halten soll, dass sie das Cannabis mit viel Mühe selbst angebaut haben, anstatt es in Tschechien zu holen."


Angeklagte stellt sich Problem

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtasanwalt Gunter Bierfelder, empfand die Forderung als zu hoch gegriffen - glaubte sein Mandant habe sich überaus vorbildlich verhalten, denn die Tat war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden. "Er war über den Winter in Polen und ist trotzdem zurückgekehrt. Das muss man ihm anrechnen, er stellt sich dem Ganzen."

Seit zwei Jahren habe er in Deutschland ein festes Arbeitsverhältnis. Deshalb forderte der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Eine Viertelstunde beriet sich Richterin Silke Schneider mit den Schöffen und kehrte mit folgendem Urteil in den Sitzungssaal zurück: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem eine Geldauflage von 1500 Euro. Die Dauer der Bewährung legte sie auf drei Jahre fest. "Es war eine große Menge Cannabis. Aber ich glaube nicht, dass es eine große Kriminalität braucht, um alles im Internet zu besorgen", erklärte sie. Der Angeklagte legte gegen das Urteil keinen Einspruch ein - akzeptierte vor Gericht alle Strafen. "Seitdem rauche ich kein Marihuana mehr", sagte er reumütig.