Das Landratsamt Forchheim schreibt dem Stadtrat Ebermannstadt vor, den beantragten Bürgerentscheid zum Thema Straßenausbau-Beiträge abzulehnen.
In einem Acht-Augen-Gespräch hat der Forchheimer Landrat Hermann Ulm (CSU) die drei Bürgermeister von Ebermannstadt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit der Kurzbezeichnung "Einführung wiederkehrender Straßenaubau-Beiträge" informiert. Ulm erklärte, warum die Rechtsaufsicht das Bürgerbegehren als unzulässig eingestuft hat. Die schriftliche Begründung ging gestern bei der Stadt Ebermannstadt ein.
Während sich Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) in ihrer Auffassung bestätigt sieht, zeigte sich Dritter Bürgermeister Rainer Schmeußer (CSU) "schon ein wenig überrascht". "Immerhin waren wir nicht allein mit unserer Meinung. Der Bayerische Städtetag hat nicht unerhebliche Prozessrisiken gesehen, wenn wir das Bürgerbegehren per se für unzulässig erklärt hätten", verweist Schmeußer auf eine entsprechende Stellungnahme.
Kein Entscheidungsspielraum
Nun sei das Ermessen der Stadträte auf Null gesetzt, denn der Stadt wird auferlegt, den Beschluss vom 19. August aufzuheben und über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens erneut zu entscheiden. Als Sitzungstermin dafür hat Bürgermeisterin Christiane Meyer den 10. Oktober anberaumt.
Zum nicht vorhandenen Ermessensspielraum der Stadträte erklärt Vizebürgermeister Sebastian Götz (WGM/CSU) auf Anfrage: "Da muss man sich Gedanken über das Mandat machen." Das Schreiben an die Stadt stelle nicht mehr und nicht weniger als die Auffassung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes dar.
Die gelte es zunächst einmal zur Kenntnis zu nehmen: "Für uns von der Wählergemeinschaft Mühlbachtal/Oberland/Gasseldorf waren die kann 1100 gesammelten Stimmen der Wille der Bürger, über den es zu entscheiden galt." Wenn die übergeordnete Behörde nun eine andere Auffassung vertrete, könnten das die Stadträte nicht mehr beeinflussen.
Thomas Dorscht vom Bürgerforum, das das Bürgerbegehren beantragt hatte, zeigte sich zurückhaltend. "Ich habe noch keine schriftliche Begründung seitens des Landratsamtes. Ich weiß nicht, was da drinsteht, deshalb kann ich dazu auch noch keine Stellungnahme abgeben." Das Bürgerforum werde sich aber zu Wort melden, versprach Dorscht.
Nicht eindeutig
Abgelehnt wurde der Bürgerentscheid, weil "Fragestellung, Ziel und Begründung des Begehrens ein rechtlich zulässiges Ziel vefolgen müssen". Das sei hier nicht der Fall. Die Fragestellung sei insofern missverständlich, als wiederkehrende Beiträge erst ab April dieses Jahres zulässig seien. Ergo fehle die gesetzliche Grundlage, dass für den Zeitraum vor dem 1. April 2016 wiederkehrende Beiträge verlangt werden könnten. Eine Erhebung wiederkehrender Beiträge sei für rückwirkende Zeiträume ausgeschlossen.
Frithjof Dier von Landratsamt Forchheim, zuständig für kommunale Aufgaben, unterstreicht: "Es ist mit Sinn und Zweck eines Bürgerbegehrens nicht vereinbar, dass in der Begründung unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder dass die Rechtslage unzureichend erläutert wird." Außerdem fehle eine
Begriffsklärung und Erläuterung, was unter wiederkehrende Beiträge zu verstehen sei. Möglich sei, die entstandenen Beiträge zu erheben und dann auf wiederkehrende Beiträge umzustellen, meint Dier.
Einvernehmliche Lösung finden
In seinem Schreiben empfiehlt er den Stadträten: "Im Interesse eines sachlichen Umgangs mit der Thematik Straßenausbau-Beitrag und zur Herstellung eines konstruktiven Lösungsweges raten wir dringend zur Einberufung eines runden Tisches unter Beteiligung auch der Initiatoren des Bürgerbegehrens, um eine Lösung für die Zukunft zu erreichen."
Auch für das Bürgerforum hat Landrat Ulm einen Tipp: "Bis zur endgültigen Lösung des Problems raten wir den Initiatoren des Bürgerbegehrens, den aus unserer Sicht nicht rechtmäßigen Antrag zurückzunehmen und die Problematik einvernehmlich zu lösen." Gegenseitige Vorwürfe hülfen in der Sache nicht weiter und herbeigeführte Entscheidungen von Rechtsaufsichtsbehörden und Gerichten könnten zwar Tatsachen schaffen, jedoch keine Akzeptanz bei den Bürgern herstellen.
...also die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge ist doch möglich, schreibt Herr Dier! Auf den Runden Tisch bin ich gespannt, den Herr Ulm vorschlägt. Dann müssten sich das Bürgerforum und die Stadt doch einigen können, für die Zukunft die wiederkehrende Beitragserhebung einzuführen? Dann hätte jede Partei einen Erfolg...
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen was hier geschieht. In der NN steht, dass sich Frau Meyer sicher war, dass das Bürgerbegehren nicht rechtens ist, weil sie sich schon vorher mit Landratsamt und Anwälten besprochen hat. Warum dann die Stadtratssitzung und die Abstimmung der Stadträte. Kann mir das einer erklären? So wurden Bürger und Mandatsträger vorgeführt, wahrlich keine schone Vorgehensweise!
Die nach Art. 18a GO (Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) in Satz 8 vorgesehene Entscheidung des Gemeinde- bzw. Stadtrats ist verpflichtend und kann nicht durch eine Entscheidung des Bürgermeisters ersetzt werden.
"Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens. Gegen die Entscheidung können die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens ohne Vorverfahren Klage erheben."
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a
Danke für die Erklärung. Verstehe ich das richtig, der Stadtrat entscheidet und die Entscheidung steht, außer die Initiatoren des Bürgerbegehren gehen gegen den Beschluss vor?
Wie kann dann schon bevor der Stadtrat abstimmt Bürgermeister und Landratsamt wissen, dass das Bürgerbegehren so nicht richtig ist, trotzdem Bürger und Mandatsträger ins offene Messer laufen lassen und hinterher sagen."Ätsch, außer Spesen nichts gewesen?"
Bin leider nur Mensch und versuche zu verstehen.