Ein 26-jähriger musste sich vor dem Amtsgericht in Forchheim für den Besitz von kinderpornografischen Schriften verantworten.
Wie aus allen Wolken fiel der Angeklagte, als ihm Richterin Silke Schneider klar machte, dass es nicht zu einer Einstellung des Verfahrens kommen wird. "Sie sollten sich überlegen, ob sie mein Angebot akzeptieren wollen. Ich stelle das Verfahren nicht ein", erklärte sie dem 26-Jährigen. Vor Gericht musste sich der Forchheimer wegen Besitz von kinderpornografischen Schriften verantworten.
Im Mai 2014 soll der Angeklagte über Whatsapp eine bisher unbekannte Person kontaktiert und dazu aufgefordert haben, kinderpornografische Bilder zu schicken. Als dies geschah kommentierte der Angeklagte die Bilder - sie zeigten den Intimbereich eines Jungen sowie ein Kind, das sich selbst berührte - mit "sweet" (dt. süß).
Den Mann lernte der 26-Jährige in einem Forum für gleichgeschlechtliche Beziehungen kennen. Als dem Forchheimer eine "Gruppensex-Feier" mit Kindern angeboten wurde, war ihm unklar, ob dieses Angebot ernst gemeint sei.
"Ich fand diesen Schritt nicht nachvollziehbar. Ich habe ihm nicht geglaubt und näher nachgefragt", sagte der Forchheimer. Bei einem erneuten Gespräch zu dem Thema sei es dann zu einem konkreten Angebot gekommen. Dem 26-Jährigen wurde eine sexuelle Handlung mit einem Kind angeboten.
Da er erneut Zweifel gehegt habe, ob das Angebot ernst gemeint sei, verlangte er einen Beweis, so der Angeklagte. Diesen Beweis erhielt er kurze Zeit später in Form eines Bildes. Darauf zu sehen: Ein kleiner Junge, der sich, mit einer Unterhose bekleidet, selbst befriedigte. "Ich hatte so etwas nicht erwartet. Es hat mich überrumpelt. Ich wollte nicht, dass er sieht, dass ich überfordert bin." Deshalb habe er die Fotografie vollkommen verwirrt mit "sweet" kommentiert.
Eine Aussage, die Richterin Silke Schneider nur belächeln konnte, vor allem, da eine IT-Firma, die für die Begutachtung herangezogen wurde, insgesamt fünf kinderpornografische Bilder auf dem Handy fand. Vier davon wurden gelöscht - eine Aufnahme jedoch nicht. Der Angeklagte beteuerte, alle Bilder sofort gelöscht und den Kontakt zum Mann blockiert zu haben.
Nicht genug, für Staatsanwältin Kathrin Thal, für die Einstellung des Verfahrens. Deshalb forderte sie eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro - eine Summe, die Rechtsanwalt Alexander Betz als "außerirdisch" bezeichnete. Richterin Silke Schneider hingegen erklärte, dass diese Geldstrafe noch gnädig sei. "Es ist mir egal, welche Orientierung sie haben. Mit Kindern sollte man einfach nichts haben", sagte sie.
Da der Angeklagte bereits Schulden hat und derzeit ein geringes Einkommen besitzt, senkte Richterin Schneider die Geldstrafe auf 750 Euro. Eine Strafe, die der Angeklagte zwar akzeptierte, aber bis zum Schluss nicht nachvollziehen konnte. "Eine Anfrage nach einem Bild, ist nicht gleich eine Anfrage nach einem pornografischen Bild."