Die Tatverdächtige vom Brand der Gößweinsteiner Asylunterkunft sitzen in Untersuchungshaft. Auch, weil eine Flucht- und Verdunklungsgefahr besteht.
Die beiden Flüchtlinge, die den Brand in der Gößweinsteiner Asylunterkunft verursacht haben sollen, sitzen weiterhin in Untersuchungshaft. In der Nacht zum Samstag, 20. August, hatten die 18 und 20 Jahre alten Männer Kohle einer Wasserpfeiffe unsachgemäß entsorgt und damit den Brand ausgelöst. Derzeit werde das Gutachten des Sachverständigers abgewartet sowie mit den Bewohnern der Asylunterkunft gesprochen. "Wir stehen noch am Anfang unser Ermittlungen. Es kann sein, dass die beiden bis zur Verhandlungen in Untersuchungshaft bleiben. Es kann aber auch sein, dass der Haftbefehl je nach Ergebnis aufgehoben wird", sagt Dr. Christopher Rosenbusch, Oberstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Bamberg. Die Entscheidung darüber ist nicht ganz einfach, denn: Die Staatsanwaltschaft geht von einer hohen Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr der beiden Tatverdächtigen aus.