Kuriose Szene im Forchheimer Amtsgericht: Ein Angeklagter sitzt im Wartebereich, während er längst im Sitzungssaal sein müsste.
Das hatte Amtsrichterin Silke Schneider auch noch nicht erlebt: Fünf Minuten, nachdem sie einen Einspruch wegen Nichterscheinens verworfen hatte, kam der Angeklagte doch ins Gericht. Aber zu spät, Chance verspielt. Der Strafbefehl hat nun Bestand.
Der Angeklagte soll einen Bekannten mit einem Messer bedroht und seine Freundin getreten haben.
So selten ist es gar nicht, dass ein Angeklagter nicht zum anberaumten Gerichtstermin erscheint. Dafür sieht die Strafprozessordnung Sanktionen vor. Die härteste ist der Haftbefehl. Dass sich jemand mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl wehrt und sich eine Verbesserung in einem Hauptverfahren mit Zeugen erhofft und dann doch nicht zur Verhandlung kommt - das ist dann aber schon ungewöhnlich.
Am letzten Tag der Frist
Forchheim um 9 Uhr, die Sitzung beginnt: Richterin Schneider ruft die Sache auf. Niemand betritt den Gerichtssaal.
Nur der Justizwachtmeister meldet, dass jene Zeugin eingetroffen ist, die aus der Haft vorgeführt wird, und der Polizist, der den Fall bearbeitet hat.
Die Richterin stellt fest, dass der Einspruch von einem Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist eingelegt wurde, dieser aber später dem Gericht mitgeteilt hat, dass er den Mann nicht mehr vertritt. Vom Angeklagten selbst keine Spur. Eine Viertelstunde wartet man in solchen Fällen, ehe das Verfahren weitergeht. Es könnte ja eine ganz einfache Ursache haben, weshalb sich jemand verspätet.
9.15 Uhr: Schneider fordert nochmals auf, in dieser Sache in den Sitzungssaal einzutreten. Wieder kommt niemand. Die Staatsanwältin beantragt nun, den Einspruch zu verwerfen. Die Richterin spricht das entsprechende Urteil.
Dann ruft sie die Zeugen in den Saal. Auch die andere Frau, die gehört werden soll, ist da. Sie fragt beim Hereinkommen, ob der gerade Verurteilte auch hereinkommen soll. Richterin Silke Schneider stutzt, Angeklagte tritt tatsächlich ein. Nur: Die Richterin kann ihm nur sagen, dass sie gerade seinen Einspruch verworfen hat.