Eine Frau zündelte in der Wohnung ihres Ex-Freundes und seiner neuen Freundin. Danach randalierte sich auf der Polizeiwache.
Die Angeklagte war ein bekanntes Gesicht für Richterin Silke Schneider. In diesem Verfahren wurden der Beschuldigten gleich drei Taten zur Last gelegt.
Nach der Trennung von ihrem damaligen Lebensgefährten wollte sich die Angeklagte im September 2015 mit diesem treffen, um sich auszusprechen. Die Aussprache war nicht erfolgreich, weswegen die 38-Jährige ihren Kummer in Alkohol ertränkte. Anschließend fuhr sie mit ihrem Fahrrad zu ihm, der mittlerweile bei seiner neuen Freundin lebte.
Zutritt verschafft
Nachdem dieser die Tür trotz mehrfachen Klingelns und mehrerer Anrufe nicht öffnete, verschaffte sich die 38-Jährige Zutritt zum Haus. Im Hausflur habe sie noch eine Flasche Wein getrunken und weiter versucht, ihn telefonisch zu erreichen. "Ich habe das Klingeln gehört und mir eingebildet, dass sie über mich lachen." Anschließend verschaffte sie sich auch Zutritt zur Wohnung.
Dort schaute sich die Beschuldigte erst einmal um. Als sie immer wieder Sachen entdeckte, die nach ihrer Aussage, ihr gehören würden, begann sie Dinge zu zerstören. Während sie vor Gericht sprach, kämpfte die Frau mit den Tränen.
"Ich kann mich erinnern, dass ich da rumgestochen habe", sagte sie. Laut Anklage soll sie mit einem Messer mehrere Kleidungsstücke zerschnitten haben. Immer wieder betonte die Angeklagte, dass sie sich nur noch bruchstückhaft erinnern könne. "So komische Sachen dazwischen weiß ich dann wieder", erklärte sie.
Die Anklage warf ihr auch vor, einen Haufen mit Kleidung in Brand gesteckt zu haben. An den brennenden Haufen erinnere sie sich, nicht jedoch, wie sie das Feuer entfacht haben soll.
"Ich bin aufgewacht, da stand sie schon in der Wohnung", erklärte der Ex-Freund der Angeklagten vor Gericht. Er habe auf dem Sofa geschlafen und nichts von der Zerstörungswut der 38-Jährigen mitbekommen.
Als er den brennenden Haufen Kleidungsstücke entdeckte, trug er diesen "mit bloßen Händen" zur Badewanne, um den Brand zu löschen. Währenddessen verschwand die Angeklagte aus der Wohnung. "Ich weiß nicht, was ich getan habe, sondern nur, was ich gefühlt habe", erklärte die Angeklagte, die betonte, aus emotionalen Gründen gehandelt zu haben.
Bei der Polizei ausgetickt
Noch in der selben Nacht wurde die Frau von der Polizei festgenommen und in Sicherheitsgewahrsam genommen. Nachdem sie anfangs sehr ruhig und kooperativ war, schlug ihre Stimmung plötzlich um, berichteten die Beamten. "Wir haben ein ,Bumbern' aus den Hafträumen wahrgenommen", erklärte einer der diensthabenden Polizisten.
Dort fanden sie die Angeklagte mit einem Schlüsselbund in der Hand vor, den sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht hergeben wollte. Die Polizisten öffneten die Türen, um ihr den Schlüssel abzunehmen. Daraufhin begann die Beschuldigte um sich zu schlagen.
Mehrfach versuchte sie mit der Faust, die Spitzen des Schlüssels herausragend, die Polizisten am Kopf zu treffen. Nachdem sie überwältigt am Boden lag, begann sie um sich zu treten, und traf hierbei einen der Polizisten am Knie, der eine Prellung davon trug.
Auch die Blutentnahme zur Feststellung des Alkoholspiegels lies sie nicht ohne Widerstand über sich ergehen. "Sie wusste schon, was sie tut. Ihre Schläge waren zielgerichtet", erzählte einer der Polizisten, der dieses Ereignis als "negatives Highlight" seiner bisherigen Laufbahn beschrieb.
14 Einträge hat die Angeklagte im Bundeszentralregister bereits - die meisten davon wegen Diebstahls. Aufgrund dessen war die 38-Jährige schon zweimal im Gefängnis. Eine weitere Haftstrafe von vier Monaten steht noch aus.
"Es gibt keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen hat", erklärte Staatsanwalt Christian Schorr in seinem Schlussplädoyer und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Verteidiger Klaus Schwanda bat das Gericht, deutlich unter diesem Strafrahmen zu bleiben. "Sie war in einem absoluten Ausnahmezustand", erklärte er.
Richterin Schneider verurteilte die 38-Jährige zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Im April wird die Frau ins Gefängnis gehen.