500 Gramm Rauschgift kaufte ein Forchheimer im Internet. Vor Gericht beteuerte er, die Drogen seien nicht für den Handel gedacht. Eine Lüge, die aufflog.
Sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt waren sich sicher: Diese Menge konnte der Angeklagte unmöglich alleine konsumiert haben. In einem Zeitraum von drei Monaten bestellte ein 35-jähriger Forchheimer über 500 Gramm Haschisch, Ecstasy, Kokain und Marihuana im Internet. Nun stand er wegen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht.
Als großen Irrtum stellte der 35-Jährige die Anklage dar. Er habe zwar die Rauschmittel im Internet gekauft, diese seien aber lediglich für den Eigenkonsum gedacht. Eine Geschichte, die Richterin Silke Schneider nicht glauben wollte, obwohl der Angeklagte vor Gericht beteuerte: "Das ist machbar."
"Sie erzählen uns, was sie wollen. In einem Verfahren 2014 meinten sie, sie sind Gelegenheitskonsument. Jetzt, wo es um Drogenhandel geht, wollen sie täglich konsumieren", ärgerte sich Schneider.
Gleich mehrere Fakten sprachen gegen den Forchheimer.
Zum einen hatte seine Ex-Freundin 2014 zugegeben, dass er Drogen konsumiert und auch verkauft. Zum anderen wurden in seiner Wohnung Druckverschlusstüten, eine Feinwaage sowie 2150 Euro in Bar gefunden. Doch auch hierfür lieferte der Angeklagte Ausreden. "Die Tüten werden mitgeliefert und die Feinwaage habe ich, um die Lieferungen zu kontrollieren." Bei dieser Antwort musste selbst Staatsanwalt Christian Schorr schmunzeln. "Herr Anwalt, will ihr Mandant im bewährungsfreien Bereich bleiben oder erzählt er nur so ein Zeug?" Rechtsanwalt Ludwig Mieth versuchte daraufhin vergebens Richterin Silke Schneider umzustimmen. "Ich sehen in den Ermittlungen bis auf die Menge keinen Hinweis auf einen Handel." Der Konter folgte prompt: "Das Geld und die Waren", erwiderte Schneider.
Bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2016 wurden in der Wohnung des Angeklagten über 2000 Euro sichergestellt.
Eine Summe, die für den Staatsanwalt und die Richterin nur auf eines hinweisen konnte: den Handel mit Rauschmitteln. Nach einer zehnminütigen Beratungsphase mit seinem Anwalt und einem anschließenden Verständigungsgespräch zwischen Anwalt, Staatsanwalt und Richterin legte der Angeklagte schließlich ein Geständnis ab. "Ich habe 30 bis 40 Prozent an meinen Freundeskreis weitergegeben, um den Konsum zu finanzieren", gab der 35-Jährige zu.
Auf die Internetseite sei der Forchheimer durch Werbung in Foren aufmerksam geworden. Seit drei Monaten habe er keine Drogen mehr konsumiert - ein Geständnis, dem sowohl Staatsanwalt Christian Schorr als auch Richterin Silke Schneider Glauben schenkten. Der Forderung des Staatsanwaltes, zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer Geldauflage von 1500 Euro sowie zehn Terminen bei der Suchtberatung, kam die Richterin nach. "Sie haben die Ware mehrfach bestellt und das nicht zu knapp.
Das wären eigentlich drei bis vier Jahre, wenn sie richtig gehandelt hätten. Sie hätten locker mehr bekommen können", versicherte Schneider.
Mildernd auf das Urteil hatte sich das Geständnis des Angeklagten ausgewirkt sowie die Tatsache, dass der Forchheimer seit Jahren fest eingestellt ist. Außerdem sei er bei der Hausdurchsuchung durch die Polizeibeamten verletzt worden - eine Handverletzung, die den Angeklagten vermutlich bis zum Ende seines Lebens an seine Straftat erinnern wird, so die Richterin.