14-Jährige kommt zu spät heim - Vater rastet aus

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Das Amtsgericht Forchheim Foto: Amtsgericht
Das Amtsgericht Forchheim Foto:  Amtsgericht

Ein 40-Jähriger aus Forchheim war vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Eine Familienstreitigkeit, bei der der Vater mit einer Plastikflasche zugeschlagen haben soll, endete vor dem Amtsgericht Forchheim. Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Denn auf seine Ehefrau soll er auch noch ein Glas geworfen, aber sie nicht getroffen haben. Jedenfalls verständigte die Tochter die Polizei, so dass der Vorfall aktenkundig wurde. Nachdem Amtsrichterin Silke Schneider den 40-jährigen Angeklagten und seine Ehefrau gehört hatte, stellte sie mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Nach 23 Uhr

Anfang Juni kam die 14-jährige Tochter des Angeklagten erst nach 23 Uhr nach Hause. Am Morgen stellte sie der Vater, der am Abend zuvor ordentlich gebechert hatte, sie zur Rede und rastete - vielleicht wegen des Katers - ganz schön aus. Er machte sich Sorgen, dass die junge Frau in schlechte Gesellschaft geraten sei. So langes Fortbleiben in ihrem Alter sei mit den Sitten seines EU-Heimatlands nicht vereinbar, erläuterte er der Richterin.

Offenbar wütend packte er eine Plastikflasche und warf sie durch die Gegend, schilderte seine Frau das Geschehen. Das Glas habe er schon geworfen. Sie sah aber darin keine Gefahr für sich. Vielmehr habe sich ihr Mann an den Scherben geschnitten.

Sie versicherte dem Gericht, weder früher noch nach dem Vorfall habe ihr Mann sie oder die Kinder je geschlagen. Zudem trinke ihr Mann seither nicht mehr so viel. "Ich hatte nichts Schlimmes vor. Mein Wort, dass es nicht mehr vorkommt", versprach auch er im Gerichtssaal. Der Staatsanwalt Stefan Meyer stimmte dann der von Schneider angeregten Einstellung zu. "Aber nur, weil ihre Frau gesagt hat, dass alles wieder in Ordnung ist."

Die Tochter wurde nicht mehr als Zeugin gehört. Warum sie die Polizei gerufen hat, ob sie sich mit dem Anruf nur rächen wollte, weil ihr Vater sie streng zurecht gewiesen hatte, erfuhr man so nicht mehr. Auf eineinhalb Stunden war die Verhandlung anberaumt gewesen, war aber dann schon in weniger als einer halben Stunde erledigt.