Bürger aus Uehlfeld, Lonnerstadt und Höchstadt wollen sich gegen das Vorhaben der Fernwasserversorgung Franken wehren. Sie fürchten unter anderem Wertverlust ihrer Immobilien und haben sich in einem Verein zusammengeschlossen.
"Nur gemeinsam können wir etwas erreichen." Dieses Fazit zogen Bürgermeister Werner Stöcker (CSU) und die in Sachen "Wasserschutzgebiet" für die Gemeinde Uehlfeld tätigen Spezialisten, Rechtsanwalt Sigmund Schacht und den Hydrogeologen Olaf Pattloch sowie Städteplaner Frieder Müller-Maatsch, auf der Informationsveranstaltung über die von der Fernwasser Franken geplanten Erweiterung des bestehenden Wasserschutzgebiets rund um den Ort. Bis in die Lonnerstadter und Höchstadter Gemarkung soll die Erweiterung hineinreichen.
Die Bürger sollten sich darüber, was auf sie zukommt, sowie über die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden, in der Veit-vom-Berg-Halle informieren und Fragen stellen können.
Die als übermäßig angesehene geplante Ausweitung der Zone 3, des am weitesten von den Brunnen entfernten Bereichs, mit den vielseitigen Auflagen zog viele Betroffene an. Für 120 Besucher war ursprünglich bestuhlt worden - Hausmeister Alwin Baum musste kräftig nacharbeiten, damit alle rund 400 Interessierten ihren Sitzplatz bekamen.
Was zur Jahrtausendwende schon einmal die Bürgerseelen in Uehlfeld und Umgebung hochkochen ließ, wurde nämlich wieder aktuell: Die Fernwasserversorgung Franken plant eine Erweiterung des bestehenden Wasserschutzgebietes. Eine Fläche von zehnmal so groß wie die bestehenden Schutzgebiete war damals angedacht - heute soll sie gar fünfzehnmal so groß werden.
Diese Erweiterung ist mit erheblichen Einschränkungen für die betroffenen Grundstücksbesitzer behaftet.
Die im von der Fernwasserversorgung Franken (FWF) ausgearbeiteten Vorschriften gehen vom "Verbot von Aufschlüssen und Veränderungen der Erdoberfläche" - auch Fisch- und Gartenteiche oder Bohrungen sind betroffen - bis zur "Errichtung baulicher Anlagen, wenn die Gründungssohle weniger als zwei Meter über dem höchsten Grundwasserstand liegt". Das heißt, die Unterkellerung neuer Bauwerke im Ortszentrum ist nicht mehr möglich.
Gegen Wasserschutz hat in Uehlfeld niemand etwas. Schon seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts werden hier die Bestimmungen für die Auflagen rund um die Brunnen für die Wasserversorgung eines großen Einzugsgebietes eingehalten - mit bestem Erfolg.
Die Fachleute waren sich einig in ihrem Vortrag: Um das Wasserschutzgebiet kommt man nicht herum - das will auch niemand.
Doch die Art und Weise, wie die FWF es den Bürgern überstülpen wolle, die sei diskussionsfähig. Und wehren könnr man sich nur jetzt, wo der Planungsablauf den Punkt erreicht hat, an dem die Einsprüche der Betroffenen zu den im Landratsamt Neustadt und der Gemeinde Uehlfeld ausliegenden Plänen noch bis zum 31. Juli möglich sind. Rechtsanwalt Schacht betonte: "Zur Wehr setzen kann sich rechtlich jeder, jedoch nur für seine eigenen Belange - die Gemeinde für ihre Grundstücke, die Privatpersonen für die ihren."
Das sollte aber auch geschehen, denn nur, wenn möglichst viele deutlich machten, welche Nachteile ihnen entstünden, sähe der Planer eventuell Grund, seine Vorgaben zu überdenken.
Die Abwägung zwischen Gemeinnutz und Eigennutz könne so ausbalanciert werden.
Vermeidung aller Schwierigkeiten Hydrogeologe Pattloch fasste seine Sicht der Dinge so zusammen: "Das Wasserschutzgebiet kann so geplant werden, muss aber nicht. Es liegt der Verdacht nahe, dass bei der Planung zur Vermeidung aller eventuell entstehenden Schwierigkeiten alles großzügig im Sinne der Planer ausgelegt wurde und so diese Ausdehnung vom 10- auf das 15-fache entstanden ist."
Die Fernwasser beruft sich auf ein von ihr in Auftrag gegebenes hydrogeologisches Gutachten über Wasser-Fließrichtung, Grundbeschaffenheit und anderes, das eine solche Ausdehnung nötig mache.
Einbezogen sind auch alle anderen Auflagen, die die FWF zu Beginn der Proteste in den 2000-Jahren nach damaliger Anrufung des Petitionsausschusses im Bayerischen Landtag durch die damalige Bürgerinitiative erhielt.
Städteplaner Müller-Maatsch verwies auf die zahlreichen Investitionen, welche die Gemeinde im vergangenen Jahrzehnt im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung getätigt hat. Sie alle hatten den Zweck, den Altort und die Ortsteile für die Bewohner und Neubürger attraktiver zu machen. Mit der geplanten Ausdehnung des Schutzgebiets und den damit verbundenen Auflagen seien diese Bemühungen zunichte gemacht und das Geld dafür quasi in den Sand gesetzt. Die zwangsläufig durch die vielen Auflagen erfolgende Entwertung des Grundbesitzes mache Neuzuschaffendes unattraktiv oder gar unmöglich.
Das sowie die auf die Bürger zukommenden finanziellen Zusatzbelastungen waren natürlich auch die Punkt, die die Anwesenden am meisten interessierten. "Ist es gerecht, wenn bei durch die Auflagen verteuerten Straßenbauarbeiten die umlageverpflichteten Anwohner zusätzlich belastet werden?" "Kann ich überhaupt noch eine Zisterne bauen, wenn der Boden nicht mehr aufgegraben werden darf?" "Was ist, wenn man sein Haus als Alterssicherung gebaut hat und es dann entwertet ist?" Diese und ähnliche Fragen wurden gestellt. Sie konnten nur in dem Sinne beantwortet werden, dass es rechtlich gesehen keine Argumente seien.
Einen direkten Schaden müsse man angeben - Behinderung bei bestehender Planung beispielsweise werde wirklich als Beeinträchtigung gesehen. Eine Sammelklage, wie sie Christian Proske anregte, sei nicht möglich. Nur jeder einzelne kann sich wehren.
Gemeinsam vorgehen Einen ersten Schritt zum gemeinsamen Beraten der besten Vorgehensweise haben die Uehlfelder Bürger bereits am Sonntag getan. Sie gründeten kurzfristig den Verein Eigentümerschutzgemeinschaft Uehlfeld und Umgebung unter Vorsitz von Christian Ochs und Thomas Pfeiffer. Dazu fanden sich auf Anhieb 51 Gründungsmitglieder. Hier können alle beitreten, die gemeinsam über das Problem beraten wollen. Wie die Arbeit des Vereins genau aussehen soll - da ist er noch in der Findungsphase. Aber eine Gemeinschaft will man bilden, damit der einzelne nicht allein dasteht.