Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Windräder bei Dietersdorf ab

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Symbolbild: Friedwald Schedel
Symbolbild: Friedwald Schedel
 

Das Gericht sieht keine unzumutbaren Belästigungen für Anwohner und die Gemeinde Burghaslach, die gegen die vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt genehmigten Pläne klagten.

Die zwischen dem Vestenbergsgreuther Ortsteil Dietersdorf und dem zu Burghaslach gehörenden Breitenlohe auf dem Düllberg geplanten zwei Windräder haben am Mittwoch eine hohe Hürde genommen. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies zwei Klagen gegen die vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt genehmigten Pläne ab.

Die Behandlung einer dritten Klage wurde auf den 16. September verschoben. Die 11. Kammer unter Vorsitz von Richter Gerhard Kohler schloss sich einmal der Argumentation des klagenden Anwohners Markus Blum nicht an. Sein Grundstück liegt nur 500 Meter vom Windrad-Standort entfernt, allerdings im Außenbereich. Eine unzumutbare Belästigung durch Lärm sah das Gericht hier nicht.

Blum befürchtet jetzt, dass sein Grundstück mit den Windrädern in der Nähe nichts mehr wert ist. Das Gericht hielt dem Kläger allerdings vor, dass er "als Eigentümer eines dort nicht privilegiert zulässigen Bauwerks mit der Errichtung von Windkraftanlagen rechnen müsse, die dort nach dem Baugesetzbuch privilegiert seien". Markus Blum will das Urteil jetzt prüfen und dann eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anstreben.

Dies wird der zweite Kläger, die Gemeinde Burghaslach, nicht tun, wie Bürgermeister Armin Luther (CSU) auf Anfrage des Fränkischen Tags erklärte. Im Gemeinderat sei dies abgesprochen gewesen. Burghaslach fürchtete Nachteile für seine Bürger.

Hans Leuchs, Leiter des Umweltamtes im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, sieht die Entscheidung seiner Behörde bestätigt. Sie sei nicht leicht gewesen, habe letztlich aber den Vorgaben entsprochen.