Ein vom Sturm umgestürzter Baum verursachte am Samstagmorgen auf der Staatsstraße zwischen Etzelskirchen und Pommersfelden einen Unfall. Ein Autofahrer aus Pommersfelden konnte nicht ausweichen und fuhr in den Baum. Er blieb unverletzt. Am Auto entstand ein Schaden von rund 1500 Euro.
Ein Autofahrer aus Pommersfelden fuhr am Samstag früh um 7 Uhr auf der Staatsstraße kurz nach Etzelskirchen (Richtung Pommersfelden) in einen Baum, der zuvor wegen des Sturms auf die Straße umgestürzt war und quer über der Fahrbahn lag.
Der Baum wurde noch mehrere Meter mitgeschleift, bis das Auto zum Stehen kam. Der Fahrer blieb dabei zum Glück unverletzt. Nach Angaben der Polizei liegt der Schaden am Fahrzeug bei rund 1500 Euro. Die Straße musste über eine Stunde beidseitig gesperrt werden. Vor Ort waren die Feuerwehren aus Etzelskirchen und Höchstadt sowie ein Abschleppdienst. Ein weiterer morscher Baum, der sich nur einige Meter hinter dem Unfallauto befand, wurde vorsorglich von der Feuerwehr Etzelskirchen weggesägt und entfernt, damit dieser nicht ebenfalls umstürzt.
Weitere Sturmschäden habe es in der Nacht von Freitag auf Samstag laut den Feuerwehrmännern ansonsten keine gegeben.
Warum setzen sie nicht die ganze Stvo ins Netz,dann könnten sie sich manchen Kommentar ersparen.
Ich denke, ich muß nicht tun, was andere bereits getan haben:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html
Nur: Offenbar haben viele hier noch nicht nachgeschlagen.
Und: Eigentlich sollte das doch alles schon in der Fahrschule thematisiert worden sein.
Leider ist dem Beitrag nicht sicher zu entnehmen, ob der Baum dem Autofahrer quasi vor das Fahrzeug fiel. Die Formulierung "der zuvor ... umgestürzt war" läßt indes darauf schließen, daß dies nicht der Fall war, der Baum somit längst auf der Fahrbahn lag.
Die Straßenverkehrs-Ordnung legt eindeutig fest:
Die Geschwindigkeit ist jederzeit den äußeren Umständen sowie den Fähigkeiten des Fahrers und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Insbesondere darf nur so schnell gefahren werden, daß Anhalten innerhalb des übersehbaren Bereiches, bei beengten Verhältnissen innerhalb der Hälfte des übersehbaren Bereichs möglich ist.
Doch diese Bestimmungen scheinen einem nicht unerheblichen Teil der Kraftfahrer - wie auch manche andere Regel - völlig unbekannt zu sein.
....es evtll. noch dunkel? Wünsche Ihnen keine derartige Situation!
Der übersehbare Bereich ist nun einmal, physikalisch bedingt, auch von den Lichtverhältnissen abhängig.
Wenn also in Folge Dunkelheit eine kürzere Strecke übersehbar ist, wäre logischerweise die Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen. Da der Baum, der sicherlich nicht nur wenige Gramm wog, "noch mehrere Meter mitgeschleift" wurde, dürfte das Fahrtempo um einiges zu hoch gewesen sein.
Ich wünsche mir eine solche Situation auch nicht. Allerdings passe ich meine Geschwindigkeit an und dürfte nicht ohne Grund mit dem Kfz unfallfrei sein (Führerscheinklassen 1 und 3 seit mehreren Jahrzehnten).