Es war eine brutale Tat, die Höchstadt im August 2012 schockte. Während des Altstadtfestes prügelte ein heute 28-Jähriger gegen 3.25 Uhr einen Mann (52) in der Steinwegstraße fast zu Tode.
In einem ersten Prozess wurde der Schläger wegen versuchten Totschlags und einer vorher verübten gefährlichen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Doch dagegen legten der Mann sowie sein Verteidiger Andreas Ophoff Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Und bekamen dort Recht. Der Prozess musste nun erneut vor dem Landgericht Nürnberg verhandelt werden. Und der Schläger hat nun eine um sechs Monate mildere Haftstrafe bekommen.
Grund dafür war, dass eine Schlägerei, in die er nur Stunden vor dem Gewaltausbruch auf dem Altstadtfest begangen hatte, "nicht zur Urteilsfindung herangezogen wurde", wie Justizsprecher Michael Hammer erklärte.
Wie von Sinnen soll der betrunkene Mann - er hatte zwei Promille - sein Opfer in der Tatnacht verfolgt und verprügelt haben. Weder Passanten noch Polizisten hätten ihn zunächst stoppen können. Auch Pfefferspray zeigte keine Wirkung - erst als weitere Beamte zum Tatort kamen, gelang es, den Täter zu überwältigen. Ein Polizist sagte später vor Gericht aus: "Wir waren noch zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Ich bin mir nicht sicher, ob der Geschädigte sonst überlebt hätte."
Zudem habe der Täter auch nach der Gewaltorgie seinem Opfer, das blutend und wehrlos am Boden lag, gedroht haben: "Den bring ich um. Er soll verrecken. Wenn nicht heute, dann wann anders." Nach dem Revisions-Urteil vor dem Landgericht kündigte der Verteidiger des Altstadtfest-Schlägers außerdem an "eine Halbstrafen-Aussetzung" beantragen zu wollen. Sein Mandant wäre demnach in wenigen Monaten wieder auf freiem Fuß.
Ich selbst war sowohl bei der ersten als auch jetzigen Revisionsverhandlung anwesend und was hier vergessen wurde zu erwähnen ist, dass der Geschädigte den Angeklagten zuvor einen Kaffeebecher auf dem Kopf zertrümmert war. Dies wurde von mehreren Zeugen bestätigt! Das war erst der ausschlaggende Anlass für den Ausraster. Der Angeklagte hat in der Tat überreagiert, aber er hat seine Strafe dafür bekommen und nun sollte es gut sein! Keiner von uns weiß, wie wir im Vollrausch reagieren würden, wenn uns jemand einen harten Gegenstand auf dem Kopf zerdeppert und wir bluten wie Sau, oder?! Des Weiteren wird hier auch nicht erwähnt, dass es sich um einen minderschweren Fall des versuchten Totschlags gehandelt hat! Man sollte nicht immer nur die eine Seite der Medaille erwähnen, denn diese hat stets zwei Seiten!
das war doch sicher nur ein Missverständnis und der so genannte "Geschädigte" hat etwas überreagiert.