Groß neben Klein: in Höchstadter Baugebiet ist das erlaubt

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Dieser kritisierte Neubau in Höchstadt entspricht dem Bebauungsplan. Foto: Andreas Dorsch
Dieser kritisierte Neubau in Höchstadt entspricht dem Bebauungsplan. Foto: Andreas Dorsch
Im Baugebiet Häckersteig stehen die unterschiedlichsten Häuser dicht nebeneinander. Foto: Andreas Dorsch
Im Baugebiet Häckersteig stehen die unterschiedlichsten Häuser dicht nebeneinander. Foto: Andreas Dorsch
 

Wenn im Höchstadter Neubaugebiet Häckersteig Bauherren den Bebauungsplan ausreizen, kann das zu Ärger mit den Nachbarn führen.

Bebauungspläne werden heute auch in Höchstadt immer großzügiger gehalten. "Man will den Bauherren entgegen kommen", sagt Gerhard Leicht, Leiter des Bürgerbüros im Höchstadter Rathaus.

Gab es früher bei Geschosszahl, Dachneigung, Farbe der Ziegel und Höhe des Kniestocks kaum Spielraum, ist heute in den Neubaugebieten fast alles erlaubt. Da stehen eingeschossige Häuschen mit steilem Satteldach neben würfelförmigen Häusern im Toskana-Stil und wieder anderen Objekten, die in kein solches Raster passen.

Da bleibt es nicht aus, dass sich der eine oder andere Bauherr mit dem, was der Nachbar baut, überhaupt nicht anfreunden kann. Ein solches Objekt, das beim Nachbarn heftigen Protest auslöst, steht in der Swinemünder Straße 4 im Höchstadter Baugebiet Häckersteig.

"Ein 15 Meter hoher, unförmiger, deplatzierter und völlig überdimensionierter Turmklotz mit vier Etagen und einer Betonsprungschanze auf dem Dach", schreibt Rechtsanwalt Raimund Dresel in einem Beschwerdebrief ans Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dresel, der noch eine Wiesbadener Adresse hat, sich aber demnächst "immer häufiger und länger" in seiner neuen Doppelhaushälfte am Treibweg 39 aufhalten will, ist der Meinung, "dass dieses Gebäudesilo außerhalb aller Ästhetik und Regeln der Bayerischen Bauordnung steht". Er will mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen.

Ob er damit Erfolgschancen hat? "Dieses Objekt wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgewunken", teilt auf Anfrage des FT Landratsamt-Pressesprecherin Hannah Reuter mit. Das ist so üblich, wenn das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht.

"Die Optik täuscht", sagt Bürgerbüro-Chef Leicht. Das Haus am Hang habe keine vier, sondern nur die zwei erlaubten Vollgeschosse. Der auf einer Seite frei liegende Keller und auch das Dachgeschoss seinen so gestaltet, dass sie nicht als Vollgeschoss zählen.

Darauf hat Bauherr Thomas Maier ganz genau geachtet. "Wir haben nur den Bebauungsplan ausgenutzt, andere halt nicht", sagt er zu seinem sehr modernen Gebäude, in dem drei Wohnungen geplant sind und in das er auch selbst einziehen will. Maier betont, dass er mit dem Bau sogar noch zehn Zentimeter unter der maximal zulässigen Höhe geblieben ist.

Dass es den Nachbarn beeinträchtigen kann, wenn ein Bauherr an die Grenzen des Bebauungsplanes geht, weiß Architekt Ernst Otto Weber. Er erstellt für die Stadt Bebauungspläne nach den Vorgaben des Stadtrates. Die Räte wollten im Laufe der Jahre immer schlankere Bebauungspläne, damit sich die Leute ihren Traum vom eigenen Heim verwirklichen können. Auch dafür hat Weber Verständnis.