Geld vom Sozialamt ergaunert

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Geld für eine Putzhilfe kassiert, obwohl es diese nie gab. Das nennt der Gesetzgeber Betrug. Foto: Michael Busch
Geld für eine Putzhilfe kassiert, obwohl es diese nie gab. Das nennt der Gesetzgeber Betrug.  Foto: Michael Busch

Hinter nüchternen Zahlen verbergen sich oft ungeahnte menschliche Schicksale. Dennoch musste am Amtsgericht ein Urteil gesprochen werden, denn es ging um Betrug und Urkundenfälschung.

Die Angeklagte wirkt unscheinbar, fast schüchtern. Geburtsjahr 1971, vier Kinder, verheiratet. Nüchterne Fakten. Genauso nüchtern wie der Tatvorwurf, den sie sich am Amtsgericht Erlangen anhören muss. Im Jahr 2014 habe sie Sozialleistungen erschlichen. Unter der falschen Angabe, dass sie von ihrem Ehemann getrennt lebe und dass sie eine Haushaltshilfe benötige, überwies die zuständige Behörde in Ansbach der Röttenbacherin fast 43 000 Euro. So wie das Sozialgesetzbuch das vorgibt.

Anklage: Urkundefälschung

Allerdings beantragte die Frau diese Gelder im Wissen, dass sie mit ihrem Mann zusammenlebt. Aber auch im Wissen, dass sie keine Haushaltshilfe beschäftigt hatte. In 37 nachweisbaren Fällen hatte sie Quittungen gefälscht. Unterzeichnet wurde mit dem Namen einer Nachbarin. "Diese Handlungen sind strafbar als Betrug und Urkundenfälschung in 37 Fällen", führte die Staatsanwältin aus.

Über ihre Rechtsanwältin ließ die Angeklagte erklären, dass die Vorwürfe alle stimmen. Dennoch wollte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Wolfgang Gallasch wissen, wie es zur Aufklärung der Tat kam. Diese Information lieferte die ermittelnde Polizeibeamtin: "Es war im Grunde ein Zufall." Denn eine der Töchter, die nicht mehr im Haus der Mutter wohnte, kam mit ihrem Lebenspartner zu der Beamtin, um einen nicht nachvollziehbaren Vorgang zu schildern. "Ich habe Post vom Sozialreferat des Regierungsbezirkes Mittelfranken erhalten, indem mir erklärt wurde, dass ich Unterhaltspflichtigen gegenüber meiner Mutter sei", habe diese erklärt. Es habe sogar einen Briefwechsel gegeben, habe man ihr vom Sitz der Regierung in Ansbach aus erklärt. Schreiben, von denen die Tochter aber nichts wusste.

Die Beamtin konnte sich erinnern, dass sie mit der Mutter bereits Kontakt hatte. Diese war nämlich die Angeklagte in einem zurückliegenden Verfahren. Da ging es ebenfalls um Betrug. Ein Jahr und neun Monate lautete damals das Urteil, welches zur Bewährung ausgesetzt war. Die neuen Ermittlungen brachten dann zutage, dass die Röttenbacherin als Wiederholungstäterin einen erneuten Versuch gestartet hatte, um unrechtmäßig an Geld zu kommen. Erwerbsmäßig, wie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer ausführte. Und das kann ja nach dem Ablauf der Bewährung des ersten Verfahrens.

Die Nachbarin, die angeblich die 37 Quittung unterschrieben haben soll, erklärte, dass sie nicht eine Unterschrift geleistet haben. Sie habe auch kein Geld von der Angeklagten erhalten. Die Quittungen selber wiesen Beträge zwischen 400 und 900 Euro aus. Die Zeugin erklärte: "Ich habe vor vielen Jahren mal als Babysitterin bei der Angeklagten, meine Nachbarin gearbeitet." Einen weiteren beruflichen Kontakt habe es aber nicht mehr gegeben.

Mann sei Gutverdiener

Doch neben den nüchternen Fakten, gab es noch die menschliche Komponente. Die Angeklagte erklärte, dass sie an Schizophrenie leider, aber in Behandlung sei. Das Eheverhältnis sei schwierig, es habe tatsächlich immer wieder mal kurzfristige Trennungen gegeben. Richter Gallasch führte aus, dass der Partner durchaus ein Gutverdiener sei. Die Begleichung der Schulden sei dennoch schwierig. Waren es bei dem bereits abgehandelten Verfahren rund 20 000 Euro, die zurückgezahlt werden mussten, geht es aktuell um über 43 000 Euro. In Raten versucht die Angeklagte diese Schulden abzubauen.

Die Findung der Strafzumessung war dann der schwierige Teil, wie Gallasch bei der Verkündung des Urteils zugab. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert. Ab einer Höhe von zwei Jahren Gefängnisstrafe ist es nicht mehr möglich, diese zur Bewährung auszusetzen. Darauf auf der Arbeit die Rechtsanwältin der Angeklagten. Sie forderte maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe, um diese Bewerbung noch aussprechen zu können.

Das Schöffengericht entschied sich, nach der Beratung ein Urteil von zwei Jahren und neun Monaten auszusprechen. "Sie sind einschlägig vorbestraft", führte Gallasch aus. Und weiter: "Mit einer hohen Rückfallgeschwindigkeit richten Sie nun einen doppelt so hohen Schaden an." Unter der Forderung der Staatsanwaltschaft Bremen, da das Gericht die persönlichen Schwierigkeiten durchaus berücksichtige. "Aber eine Bewährung konnten wir der Vergleichbarkeit von Urteilen wegen nicht mehr geben."

Über das Urteil wird wohl eine weitere, die nächste Instanz urteilen. Richter Gallasch teilte der Verurteilten mit, dass sie die Wiedergutmachung weiter vorantreiben solle. Er stellte die Frage eines Kredites, um eine höhere Teilzahlung vollziehen zu können, in den Raum. Dies werde eine nächste Instanz eventuell berücksichtigen.

Vielleicht berücksichtige eine nächste Instanz auch die Ausführung der Rechtsanwältin. Diese hatte erklärt, dass die Initialzündung zu diesem Vergehen ja letztlich nicht von ihrer Mandantin ausgegangen sei. In einer Beratung durch das Sozialreferat habe man die Möglichkeit solche Zahlung ja erst angestoßen.

Die Rechtsanwältin meinte aber auch in ihrem Abschlussvortrag: "Es ist sowieso nicht nachvollziehbar, dass bei der bestehenden Vorgeschichte, also der bekannten Verurteilung, solch eine Zahlungsart überhaupt angeboten worden ist." Es hätte zu einer bargeldlosen Abwicklung, so wie es momentan der Fall ist, kommen müssen.