Gegen StUB im Landkreis Erlangen-Höchstadt: 311 Stimmen mehr als notwendig

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Die Freien Wähler überreichten Landrat Alexander Tritthart (links) vor der vergangenen Kreistagssitzung Tausende von Unterschriften. Jetzt wurde noch einmal nachgelegt. Foto: Hannah Reuter
Die Freien Wähler überreichten Landrat Alexander Tritthart (links) vor der vergangenen Kreistagssitzung Tausende von Unterschriften. Jetzt wurde noch einmal nachgelegt.  Foto: Hannah Reuter

Das Bürgerbegehren gegen eine Stadt-Umland-Bahn im Landkreis Erlangen-Höchstadt brachte 311 Stimmen mehr als nötig. Die Freien Wähler mussten als Initiatoren noch einmal nachlegen.

Nachgelegt haben die Freien Wähler im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei den Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum geplanten Bau der Stadt-Umland-Bahn. Kreisvorsitzende Irene Häusler hat dieser Tage noch einmal einen Pack Unterschriftenlisten im Landratsamt abgegeben, um das Bürgerbegehren erfolgreich abzuschließen. Der Gesetzgeber erlaubt solche Nachlieferungen.

Die nachgereichten Unterschriften waren auch nötig. Um ein Begehren zum Erfolg zu führen, müssen es fünf Prozent der Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützen. In diesem Fall wären das im Kreis Erlangen-Höchstadt 5329 Unterschriften gewesen.

Erster Durchgang reichte nicht

In einem ersten Durchgang in der vergangenen Kreistagssitzung hatten die Initiatoren 5333 Unterschriften abgegeben.
Wie sich bei der genaueren Überprüfung herausstellte, waren davon aber nur 5096 gültig. Inzwischen sind aber auch die nachgereichten Listen überprüft. Laut Landratsamt-Pressesprecherin Hannah Reuter liegen mittlerweile 5640 gültige Unterschriften vor, 311 mehr als notwendig gewesen wären.

Ungültig waren Unterschriften beispielsweise dann, wenn sich Bürger in die falsche Ortsliste eingetragen hatten, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt waren oder auch die amerikanische Staatsbürgerschaft haben.

Am kommenden Freitag, 16. Januar, trifft sich der Kreistag um 9 Uhr im Landratsamt in Erlangen zu einer Sondersitzung. Dabei muss offiziell die Gültigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen werden. Dann wird das weitere Prozedere in Sachen StUB festgelegt. Die Fragestellung für einen Bürgerentscheid soll ebenso diskutiert werden wie der Termin.

Entscheid am 19. April?

Ein möglicher Bürgerentscheid muss "innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stattfinden". Das würde bedeuten, vom Freitag an in den nächsten drei Monaten.

Im Landratsamt hat man sich über einen Termin bereits Gedanken gemacht und schlägt seitens der Verwaltung den 19. April vor. Damit vermeide man einen Termin in den Osterferien und lasse den Gegnern und Befürwortern der StUB noch genügend Zeit, die Bürger ausreichend zu informieren.