Auf dem Aischer Friedhof wird sich mit viel Platz für Urnenbestattungen und einem neuen Metallkreuz ab Mai einiges tun.
"Die Tendenz geht eindeutig zur Urnenbestattung. Die Leute wollen keine Gräber mehr pflegen", sagt Friedhofsverwalter Robert Leyh. Deshalb tut sich auf dem Aischer Friedhof bald auch so einiges. Schon im Mai sollen die Bauarbeiten beginnen: Es entstehen drei Friedbäume für teilanonyme Urnenbestattungen sowie ein Platz für Familienurnengräber. Auch der Hauptweg wird erneuert.
"Teilanonym deshalb, weil nur die Angehörigen wissen, wo genau sich die Urne in der Erde befindet", erklärt Leyh bei der Friedhofsbesichtigung des Bauausschusses am Mittwochabend. Auf einem Gedenkstein werden Namen sowie Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen festgehalten. Davor können Blumen niedergelegt werden.
Auch die Familiengräber werden in diesem Sommer angelegt und bekommen eigene Gedenktafeln.
Die Kunstschmiede Belzer aus Niederndorf (Stadt Herzogenaurach) arbeitete zwei Entwürfe aus: einen in Blattform und einen in Schriftrollenform. Der Bauausschuss entschied sich einstimmig für das Blatt. "Diese Gedenktafel ist so ausgearbeitet, dass man keinerlei Schrauben oder Löcher sieht. Die Namensschilder werden eingeschoben", erläuterte Leyh.
Tafeln sind Eigentum der Gemeinde
Die Tafeln haben in etwa die Größe eines DinA3-Blattes und bleiben im Eigentum der Gemeinde. Sie werden an die Angehörigen vermietet. Die dazugehörigen Namensschilder aus Messing werden von der Gemeinde in Auftrag gegeben und an die Hinterbliebenen verkauft.
"Ich fände eine einheitliche Schrift auf den Namensschildern gut. Es soll ja nach was ausschauen", regte Norbert Birkner (FW) an. Sabina König (Grüne) ging das zu weit.
Doch auch Leyh teilte Birkners Meinung: "Wir sollten schon gewisse Dinge festlegen."
Die Kosten für die vorgesehenen sechs Gedenktafeln liegen bei rund 4000 Euro. Aufgestellt werden sie 2017. Vorreservierungen für die Familienurnengräber und die teilanonymen Urnengräber nimmt Robert Leyh jetzt schon entgegen - auch von Nicht-Aischern. Erste Urnenbestattungen wird es ihm zufolge aber erst nach Veröffentlichung der neuen Friedhofssatzung im April nächsten Jahres geben. 2017 soll in einem weiteren Bauabschnitt außerdem noch eine weitere Fläche für Urnengräber geschaffen werden. Für die Gesamtkosten sind 129 000 Euro veranschlagt.
Kreuz als Blickfang
Und der Friedhof bekommt neben den Urnengräbern noch etwas ganz Neues: ein vier Meter hohes Metallkreuz, das von der Straße aus gut zu erkennen ist.
Ursprünglich sollte ein Holzkreuz angeschafft werden. Der Bauausschuss war sich aber ohne Gegenstimme einig, dass ein Metallkreuz besser zu den Gedenktafeln der Kunstschmiede passen würde. "Das Kreuz soll ein Blickfang sein, mal etwas Anderes, Neues, Modernes", betonte Bürgermeister Karsten Fischkal (FW). Leyh sah das genauso: "Wobei ich auch schon konservativere Leute gehört habe, die mit dem Metall nicht so einverstanden sind."
Das Angebot für das Metallkreuz liegt mit 6556 Euro über dem ursprünglich veranschlagten Betrag in der Kostenplanung und verursacht überplanmäßige Kosten von 2056 Euro. Das Holzkreuz wäre mit 3932 Euro zwar günstiger gewesen, hätte aber Leyh zufolge voraussichtlich alle zwei bis drei Jahre für jeweils 300 Euro gewartet werden müssen.
Neben den vielen Neuerungen auf dem Friedhof entschied der Bauausschuss in einem weiteren Beschluss, sich von einer bisherigen Bestattungsweise zu verabschieden. Die Gemeinderäte legten einstimmig fest, zukünftig keine Tieferlegungen mehr anzubieten. Zu oft hatte es in letzter Zeit beim Aushub von Gräbern Probleme mit Wassereintritt gegeben. "Wir hatten aktuell den Fall, dass der vor 26 Jahren bestattete Sarg bei einem aufgelösten Grab nicht verwest war. Wir mussten ein neues Grab wählen", erläuterte Leyh.
Die Probleme traten nicht nur im alten, sondern auch im neuen Friedhofsbereich auf. "Wenn es bei Bestattungen Probleme gibt, ist das eine ganz sensible Geschichte. Das belastet mich auch", so Leyh.
Tieferlegung auf eigene Gefahr
Nur für bestehende Grabrechte an Doppelgräbern mit Tieferlegung wird eine Ausnahme insoweit vorgesehen, dass die Hinterbliebenen auf eigene Gefahr die Tieferlegung veranlassen. Bei vorhandenem Grund- und Schichtwasser in der Grabstelle darf die Tieferlegung im ausgehobenen Grab nicht stattfinden. Das weitere Vorgehen müsste dann mit den Angehörigen abgestimmt werden.