Zweiter Tag im Beiersdorf-Prozess: Befangenheits-Antrag gegen Richterin

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Symbolbild Landgericht CoburgFoto: Jochen Berger
Symbolbild Landgericht CoburgFoto: Jochen Berger

Sitzungsunterbrechung: Die Tochter des ermordeten Wolfgang R. erzählt über die persönlichen Folgen der Tat.

Sie ist seither in psychologischer Behandlung, schläft schlecht und hat Ängste. Als der Anwalt von Peter G. nach den finanziellen Vorteilen fragt, bricht sie zusammen: "Glauben Sie, das kann das Leid aufwiegen?"


10.15 Uhr: Der Verteidiger von Paul K. stellt Befangenheitsantrag gegen Richterin Ulrike Barausch. Die Verhandlung wird dennoch fortgesetzt. Die Entscheidung, ob die Richterin befangen ist, fällt spätestens bis zum 4. Verhandlungstag. Ihr wird "bloße Demonstration der Macht" vorgeworfen, weil sie einen zweiten Verteidiger für Paul K. abgelehnt hat.



9 Uhr: Der zweite Tag im Beiersdorf-Prozess geht gleich gut los - mit einer Sitzungsunterbrechung.

Der Verteidiger von Paul K. beantragt eine Unterbrechung der Sitzung von einer Stunde. Die Begründung: Er muss sich mit seinem Mandanten wegen eines Antrags beraten... Dabei geht es um einen zusätzlichen Pflichtverteidiger. Um 10 Uhr geht's weiter.


Vier Angeklagte stehen am Landgericht Coburg vor Gericht wegen des gewaltsamen Todes von Wolfgang R., der am 12. Dezember 2013 in seiner Wohnung in Beiersdorf mit Schlägen und Tritten getötet worden war.




Fakten zum Beiersdorf-Prozess



In erster Instanz war en die vier Angeklagten im Februar 2015 vom Landgericht Coburg wegen Totschlags beziehungsweise Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen sieben und dreizehneinhalb Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hatte, wird der Fall seit Donnerstag neu verhandelt.

Angeklagt sind die 43-jährige Maria S. und deren Noch-Ehemann, Helmut S. (59). Sie sollen zwei Männer angestiftet haben, den Beiersdorfer Wolfgang R. in dessen Haus zu töten oder zumindest schwer zu verletzen: Paul K. (24) und Peter G. (47) waren dafür jeweils zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden; ihre beiden "Auftraggeber" zu je sieben Jahren.

Der Prozess Für den neuen Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt.