Nur wenige Bürger nutzten am Freitag die Sprechstunde des Projektentwicklers Green City Energy, über den Genehmigungsantrag zur Errichtung der Anlagen im Bürgerwald. Der Bescheid des Landratsamts ist in Kürze zu erwarten.
"Lebensqualität der Welsberger, gestorben 2014" und "Geldgier ohne Rücksicht auf Bürger" steht auf Plakaten an der Alten Schule in Welsberg, die "Sturmwind", die Bürgerinitiative gegen den im Bürgerwald Itzgrund-Welsberg geplanten Windpark, aufgestellt hat. In dem ehemaligen Schulgebäude stand am Freitagnachmittag Projektentwicklerin Mariella Schubert von "Green City Energy" zur Verfügung, um sich vier Stunden lang mit den Bedenken der Bürger gegen die vier vorgesehenen Windräder auseinanderzusetzen.
Doch neben BI-Sprecher Daniel Hartung kamen nur einige wenige Einwohner, um ihre persönlichen Fragen zu stellen. Im Mittelpunkt standen dabei die Gutachten über Schattenwurf, Schallemissionen und Eiswurf, die Schubert dabei hatte.
Ausführlich sichtete vor allem Hartung die Karten, Grafiken und Zahlen.
Steinlegendeweg fehlt Beim Eiswurf-Gutachten vermisste er beispielsweise den Steinlegendenweg, dieser sei in der Karte nicht eingezeichnet. Gemeinderat Herwig Schmidt (Freie Wähler) interessierte sich für die Auswirkungen auf die Jagd. Das Wild sei in der Bauphase schon gestört, gab Schubert zu, doch kehre es im Jahr darauf zurück, wie Beobachtungen an anderen Windparks gezeigt hätten. "Das Wild wird durch die Belichtung und Grasflächen regelrecht angezogen", wusste die Projektleiterin Windenergie zu berichten. Erfahrungen andernorts hätten auch gezeigt, dass der Windpark während des Baus und bis nach der Einweihung stark von Publikum frequentiert würde.
Während Hartung die Chance sieht, dass sich der Windpark durch die "10 H-Regelung", die angeblich noch im November verabschiedet werden
soll, erledigen wird, hofft Schubert die Genehmigung noch vorher zu erhalten. Danach müssten Windräter einen Abstand vom zehnfachen ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhalten.
Die Projektentwicklerin kritisiert, dass trotz des Regionalplans, an dem seit drei Jahren gearbeitet wurde, und der seit Ende September rechtsgültig verabschiedet sei, die Gemeinden "das komplexe Thema wieder selbst steuern sollen". Denn Ausnahmen sind auch mit der "10 H-Regelung" möglich, wenn die Nachbargemeinden zustimmen oder die Gemeinde den Weg über die Bauleitplanung geht, der laut Schubert allerdings "ein mühsamer Weg" sei. "Ich rede auch mit allen drei Bürgermeistern weiter", betonte Schubert am Freitag.
Gemeint waren neben Werner Thomas (SPD, Itzgrund) seine Amtskollegen Martin Mittag (CSU, Seßlach) und Udo Siegel (CSU, Großheirath).
Der Bescheid des Landratsamts stehe "zum größten Teil schon", es fehlen nur noch wenige Unterlagen, berichtete Thomas Feulner, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur, der am Freitag ebenfalls zugegen war. Dazu zählten die Übernahmeregelungen der Abstandsflächen für die neben den Standorten liegenden Grundstücke und hausintern eine Stellungnahme zum Umweltschutz. "Wenn der Bescheid fertig gemacht werden kann, müssen wir ihn, nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken, auch rausschicken", sagte Feulner. Das Schriftstück werde, inklusive Nebenbestimmungen und möglicher Auflagen, rund 30 Seiten umfassen. Gegen den Bescheid könne dann gegebenenfalls gerichtlich vorgegangen werden.
Ob die Gerichte eine mögliche neue Rechtslage berücksichtigen würden, bleibe abzuwarten. Normalerweise gelte der am Tag des Bescheids gültige Rechtsstand.
Nachbesserungen möglich Dagegen könnte die Genehmigungsbehörde Nachbesserungen fordern, wenn sich der Stand der Technik verbessert habe. Dies könnte etwa auf das nächtliche Blinken zutreffen, nach dem Gerlinde Bätz gefragt hatte. Flugzeuge mit Transpondern auszurüsten, die eine Nachtkennzeichnung nur bei Bedarf ermöglichen würden, ist derzeit laut Schubert als Standardlösung noch viel zu teuer.
Auch die Wirtschaftlichkeit wurde erneut thematisiert. Schubert machte klar, dass auch ohne das Ergebnis der Windmessung bereits "zertifizierte Windberechnungen" vorlägen, die eine sehr gute Datengrundlage zur Windhöffigkeit lieferten.
Die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, sei nicht Aufgabe seiner Behörde, merkte Feulner an, dies sei "Risiko des Betreibers." Und der sichere sich bei einem Bürgerwindpark mehr als doppelt ab, fügte die Vertreterin von Green City Energy hinzu.
Sicherheiten, Gutachten und realistische Windberechnungen, die auch mehr als ein schlechtes Windjahr einbezögen, müssten vorhanden sein. Bei den gut besuchten Eigentümerversammlungen hätten gerade die Themen Absicherung, Pacht und Rückbau im Mittelpunkt gestanden.
Green City Energy will nun nach Auskunft von Schubert den Bescheid des Landratsamts abwarten, bevor weitere Informationsveranstaltungen oder Fragestunden angesetzt werden.