Einer Coburgerin wurde es versagt, ihren pflegebedürftigen Ehemann zu betreuen, obwohl er das in einer Vollmacht so festgelegt hatte. Das Betreuungsgericht hat aber eine andere Entscheidung getroffen.
Noch immer wirkt die Seniorin angeschlagen. Sie möchte anonym bleiben und trotzdem von dem erzählen, was sie im zurückliegenden Jahr erlebt hat. "Vielleicht haben andere Menschen ähnliche Erfahrungen gemacht", sagt sie. Das seit 1992 gültigen Betreuungsgesetz, das gegenüber der früheren "Entmündigung" vieles besser machen sollte, hat der Coburgerin viel Ärger und am Ende auch seelisches Leid gebracht.
Was war passiert? Die Frau hat von 2008 bis zum Juni 2014 ihren Ehemann gepflegt. Das war keine leichte Aufgabe, denn er war an Demenz und Inkontinenz erkrankt. Deshalb nahm sie stundenweise die Unterstützung einer Pflegekraft in Anspruch. Wegen einer Augen-Operation brauchte sie auch mal eine Kurzzeitpflege sowie ab und an eine sogenannte Verhinderungspflege - wenn es dringend notwendig war. 2014 zog das Ehepaar aus dem eigenen Haus in eine Wohnung. Dort hatte der zu pflegende Mann ein eigenes Zimmer mit Pflegebett. "Mein Mann hat viel geschlafen, weil er starke Medikamente nehmen musste", erzählt die Seniorin.
Die Tochter erschrak
Deshalb war es für sie auch nicht problematisch, mal eine ihrer Töchter zu bitten, sich um den Vater zu kümmern, während sie beim Friseur war. Doch die Tochter hatte wohl beim Anblick ihres Vaters den Eindruck, die Mutter kümmere sich nicht genug. "Sie hatte ihn tagelang nicht gesehen und war erschrocken über seinen Zustand", erzählt die Mutter. Die Tochter rief den Notdienst, der Vater kam ins Krankenhaus. Mit dem Verdacht auf Schlaganfall, der sich nicht bestätigte.
Das war der Ausgangspunkt für einen Konflikt, der schließlich vor dem Betreuungsgericht endete. Dort wurde für den kranken Mann vom Amts wegen eine Betreuerin bestellt. "Und das, obwohl ich eine Vorsorgevollmacht habe", sagt die Ehefrau. "Das Gericht sah es nicht als notwendig an zu kontrollieren, ob eine fremde Betreuung erforderlich ist." Außerdem wäre ihr Sohn als Nachfolger für sie in Frage gekommen, ergänzt die Seniorin. Sie setzte sich zur Wehr, nahm sich einen Anwalt und kämpfte. Zwar habe sie es geschafft, dass die erste Betreuerin, die sie für unfähig hielt, abgelöst und eine neue eingesetzt wurde, aber sie selbst blieb außen vor. Auch als ihr Mann ins Pflegeheim kam, weil nach Ansicht der Betreuerin im häuslichen Bereich keine adäquate Pflege gewährleistet werden könne, wurde sie nicht gefragt.
"Ich kam noch nicht mal mehr an unser Geld, das wir uns für die Altersvorsorge zurückgelegt hatten." Nachdem ihrem Mann im Krankenhaus wegen eines Dekubitus (Geschwür durch das Liegen) an der Ferse ein Bein amputiert worden war, erhielt sie keine Auskunft über seinen Gesundheitszustand. "Ich sollte mich an die Betreuerin wenden."
Erspartes für den Heimplatz
Für den Heimplatz, für das Gericht, den Anwalt und die Betreuung ihres Ehemannes sei ein großer Teil des Ersparten draufgegangen. Sie habe mit Hilfe des Anwalts versucht, ihren Mann wieder nach Hause zu holen, um ihn dort selbst zu pflegen. Ohne Erfolg. "Ich kam mir vor wie eine Verbrecherin", sagt die Frau, "dabei habe ich mich so eingesetzt." Wie zur Bestätigung sucht sie das medizinische Gutachten eines kompetenten Facharztes vom Januar 2015 heraus. Darin steht, dass bei der Seniorin "keine kognitiven Einschränkungen" festgestellt werden können, dass sie gesund und belastbar und als Betreuerin geeignet ist. Zudem wünsche ihr Mann eine Pflege in häuslicher Umgebung, heißt es weiter in dem Schreiben.
Doch Ende Januar starb er im Alter von 84 Jahren. "Mein Mann fehlt mir hinten und vorn", sagt seine Ehefrau. Sie kann bis heute nicht verstehen, warum ihr das Betreuungsgericht alles weggenommen hat, was ihr wichtig war.
Gericht hat Betroffenen im Blick
Der Pressesprecher des Coburger Landgerichts, Daniel Kolk, schickt voraus, dass er aus Datenschutzgründen zum konkreten Fall nichts sagen kann. "Bei der Auswahl eines Betreuers soll das Gericht vorrangig auf eine Person aus dem vorzugsweise familiären Umfeld des Betroffenen zurückgreifen.
Dabei werden einerseits eventuelle Wünsche des Betroffenen, andererseits aber auch mögliche Interessenkonflikte von Familienmitgliedern berücksichtigt. In jedem Fall entscheidend ist jedoch, dass die in Betracht kommende Person geeignet ist, die zu regelnden Angelegenheiten des Betroffenen in dessen Interesse wahrzunehmen. Entscheidend kommt es im Betreuungsverfahren damit auf die Belange des Betroffenen an, nicht auf die Interessen von Bevollmächtigten oder sonstigen Familienmitgliedern."
Es könne also auch Betreuungsverfahren geben, in denen trotz bestehender Vollmacht geprüft werde, ob im Interesse des Betroffenen ein Betreuer zu bestellen ist. "Das Betreuungsgericht legt die Gründe seiner Entscheidung offen. Die Beteiligten können sie dann im Weg eines Rechtsmittels überprüfen lassen", ergänzt Daniel Kolk.
"Eine Begründung, warum mir die Betreuung weggenommen wurde, habe ich nicht bekommen. Der Richter hat nur zu mir gesagt, dass das dumm gelaufen sei", betont die Frau resigniert.
"Dumm gelaufen". Dafür kriegt der Richter auch noch Geld? Aber man ist ja nun schon einiges gewohnt in der BRD (Bananenrepublik Deutschland)!
Richter zu sein ist der bescheidenste Beruf, den es gibt.
Wenn ich jemanden einsetze, für mich zu entscheiden, sind seine Entscheidungen das als würde ich selbst entscheiden. Das ist doch klar. Wenn das nicht in meinem Sinne wäre. wäre ich zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zurechnungsfähig gewesen. Das hätte eine Arzt feststellen müssen. Was soll der Scheiss. Die Gerichte sind nicht die Entscheider des Betroffenenen (nur im Fall, dass keine klaren Festlegungen getroffen wurden).
Erfahrungen mit dem zuständigen Amt, besonders mit einer einzelnen "Dame", kann ich ein Buch des Horrors schreiben. Eingensinnige, starrsinnige, praxis- und lebensferne, teils fast schon bösartige Entscheidungen, die nur ausbremsen und verletzten und bares Geld im fünfstelligen Bereich sinnlos verschwenden, weder zum Vorteil des zu Pflegenden noch der Angehörigen getroffene Entscheidungen. Der Gipfel war ein ausgerichtetes Hausverbot, welches mündlich von der zuständigen Dame im Amt nach einer Nachfrage ausgesprochen wurde. Lieber würde ich mich erschießen oder sonstwie umbringen, als meinen Angehörigen den Kontakt und das Ausgesetztsein gegenüber diesem Amt zuzumuten. Bürgerfreundlich? Pffff.... Liebes Tageblatt, gerne können Sie mich kontaktieren, ich geben Ihnen gerne Auskunft, meine Familie wird sicher auch nicht zurückstehen.
kleiner zweifel besteht noch hinsichtlich des alters der ehefrau und das datum der vollmacht.
ansonsten ein skandal!
wozu einen willen äußern, wenn sich irgendjemand über den hinwegsetzen kann. das kann nicht der sinn der gesetzgebung sein - unn das sollte nicht einmal die tochter dürfen (es sei denn als nachrangige vertreterin in der betreuung!)