Beim tragischen Unfall in Coburg ist es zu einem Zwischenfall mit Gaffern gekommen. Die Polizei stellt klar: "Hier ist eine Grenze überschritten worden."
Während der Rettungsarbeiten nach dem schweren Unfall am Montagabend in der Neustadter Straße in Coburg, bei dem ein 20 Jahre alter Feuerwehrmann ums Leben kam, ist es zu einem
Zwischenfall mit zwei Schaulustigen gekommen.
Ein 43-Jähriger, der gemeinsam mit seinem 15-jährigen Sohn an der Unfallstelle war, zückte sein Smartphone und wollte Videoaufnahmen machen. Außerdem drohte er einem Feuerwehrmann Schläge an. Wörtlich soll er, wie die Polizei mitteilt, gesagt haben: "Was willst du denn von mir? Ich hau dir eine auf's Maul!"
Anstatt den Unfallort zu verlassen suchten sich die beiden Gaffer daraufhin lediglich einen anderen Standort auf der anderen Straßenseite, um dort erneut Foto- und Videoaufnahmen zu machen. Gegen den Vater ermittelt nun die Polizei wegen Nötigung, Beleidigung, möglicher unterlassener Hilfeleistung und wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Nichtangabe der Personalien. Ob dem Sohn ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, wird noch geprüft.
"Hier ist eine Grenze überschritten worden"
Stefan Probst, Pressesprecher der Polizei, bezeichnet die Ermittlungen als "eindeutiges Zeichen", das an dieser Stelle gesetzt werden müsse. Denn: "Hier ist eine Grenze überschritten worden." Polizeibeamte, so Probst, hätten sich ja fast schon daran gewöhnt, an Unfallstellen heutzutage leider oft mit Gaffern konfrontiert zu werden.
Doch im vorliegenden Fall kämen zwei Komponenten erschwerend hinzu. Erstens hätten die Gaffer Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, was eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" darstelle. Dies könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Zweitens, und das macht Probst besonders wütend, sei hier ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmann bedroht und beleidigt worden.
Wenn "Gaffer" zu Fotografen werden - so ist die Rechtslage
§ 201a StGB Im Strafgesetzbuch ist unmissverständlich geregelt, was passiert , wenn Bildaufnahmen den "höchstpersönlichen Lebensbereich" verletzen. "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt." Dabei ist es unerheblich, ob Fotos oder Videoaufnahmen veröffentlicht oder weitergeben werden. Allein das Anfertigen der Bildaufnahmen ist strafbar und die dazu verwendeten technischen Geräte samt Bildträger können eingezogen werden.
2015 verschärft Dieser Paragraf wurde im Jahr 2015 letztmalig ergänzt und dabei noch verschärft. Christian Pfab von der Staatsanwaltschaft Coburg ist allerdings noch kein Fall bekannt, in dem dieser Paragraf in einem Gerichtsverfahren in Coburg im Zusammenhang mit einem Unfall in Anwendung gekommen ist.
Ausgenommen vom Verbot der Bildaufnahmen sind "Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens."
Gaffen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann aus diesem Grund mit Bußgeldern von 20 bis zu 1000 Euro belegt werden. Als Ordnungswidrigkeit gilt beispielsweise die Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn ebenso wie das Behindern der Rettungskräfte durch Parken auf den Seitenstreifen. Wichtig im Zusammenhang mit dem Thema Gaffen ist auch der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Das gilt als Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Hier geht es zum Video "Coburg: Feuerwehrauto prallt gegen Mauer - 20-jähriger Feuerwehrmann stirbt"
Der Kommentar wurde gesperrt.
Gaffer an den Pranger
Sicherlich nicht einfach durchzuführen, aber wie wäre es, die Gaffern zu Fotografieren und/oder zu Filmen und diese Bilder dann Online in den "Sozialen Medien" zu zeigen. Es fühlt sich bestimmt "lustig" für die Eine oder den Anderen an, wenn selbst noch nach Jahren Bilder auftauchen wie Sie / Er sich nach vorne drängt, um Bilder zu machen. Wenn dann die eigenen Kinder mal kommen und fragen, was man da gemacht hat.
Ja, ja. Persönlichkeitsrechte etc. Ganz ehrlich? Sch.... drauf. Die Gaffer verstoßen auch gegen geltendes Recht.
Solche Leute sollte man zu saftigen Geldstrafen oder noch besser zur Ableistung von Sozialstunden (aber nicht zu wenige) verdonnern, es muss richtig weh tun.
Die Frage, ob den Gaffern eine Strafe droht, stellt sich eigentlich nicht, es muss nur noch die Strafhöhe bestimmt werden, und da sollten alle möglichen Mittel ausgeschöpft werden, damit Präzedenzfälle geschaffen werden. So etwas darf nicht passieren, dass Helfer bedroht und angegangen werden und man mittlerweile zu jedem Unfall noch extra Kräfte schicken muss, die zusätzlich für Ordnung sorgen müssen, weil der Pöbel keinen Anstand mehr zeigt.