Werden Krankschreibungen übers Wochenende nicht lückenlos verlängert, kann das teuer werden – so schützt du dein Krankengeld!
Eine längere Krankheit bringt betroffene Arbeitnehmer finanziell oft an ihre Grenzen. Besonders tückisch: Die sogenannte Wochenend-Falle bei der Krankschreibung. Wird die Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel am Freitag bescheinigt und dann nicht nahtlos am Montag verlängert, droht der Anspruch auf Krankengeld zu entfallen. Das Sozialgericht Darmstadt hat diese Regel nun noch einmal bestätigt.
Anspruch auf Krankengeld verloren: Wenn Langzeitkranke Fristen verpassen
Wer krankgeschrieben ist und noch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall erhält, für den reicht es aus, die Folgekrankschreibung erst in der neuen Woche einzureichen, sollte man über das Wochenende und die nachfolgenden Tage auch künftig krank sein. Die Lohnfortzahlung geht über sechs Wochen. Danach erhält man Krankengeld.
Hier galt, dass noch am Freitag die Krankeschreibung für die Folgewoche eingereicht werden musste, um weiterhin Krankengeld beziehen zu können. Wer erst am Montag oder gar später zum Arzt ging, der tappte in die sogenannte Wochenend-Falle. Für Pflichtversicherte ging so der Krankengeldanspruch für Samstag und Sonntag verloren. Schlimmer war die Regelung für Menschen, die während einer Langzeiterkrankung ihren Job verloren hatten.
Ohne eine rechtzeitig eingereichte Krankschreibung beziehungsweise Krankheitsnachweis durch einen Arzt an die Krankenkasse, verloren sie gänzlich den Anspruch auf Krankengeld - und den Krankenversicherungsschutz.
Zu Gunsten von Krankgeschriebenen: Gericht kippt Regelung
Da der Gesetzgeber für diese Konstellation - sprich Folgediagnose und keine "fristgerechte" Krankschreibung - keine eindeutige Regelung getroffen hat, wie gegen-harz.de in einem Medienbericht erläutert, ist es möglich, sich darauf zu berufen, dass dadurch eine Schutzlücke ensteht.
Wer nachweisen kann, dass es nicht möglich war, vor der neuen Woche einen Arztbesuch für eine weitere Krankschreibung eine andere Diagnose betreffend wahrzunehmen, kann so den ursprünglichen Schutzzweck des Krankengeldanspruchs wiederherstellen lassen.
Das Krankengeld dient dazu, finanziell in schweren Zeiten aufzufangen und Einbußen abzufedern. Die Krankenkassen sind bei individuellen Fällen gute Anlaufstellen um Fragen zu klären.