Das Urteil gegen den früheren Wirt des Alten Schützenhauses, Ulrich S., ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof kann keine Rechtsfehler im Verfahren erkennen und hat die Revision deshalb verworfen.
Der Bundesgerichtshof hat den Antrag der Verteidigung von Ulrich S. auf Revision am vergangenen Freitag verworfen. Damit ist das Urteil gegen den früheren Coburger Gastronomen rechtskräftig. Ulrich S. hatte im Oktober 2012 seine Ehefrau Marie in der gemeinsamen Wohnung im Alten Schützenhaus im Weichengereuth mit einer Schrotflinte erschossen. Die Erste Große Strafkammer am Landgericht Coburg hatte den 55-Jährigen dafür im August vergangenen Jahres zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
Eidt: Unzufrieden mit Urteil Hans-Heinrich Eidt, der Ulrich S. verteidigt hatte, ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs unzufrieden. "Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen, weil es gar keine richtige gibt", kommentierte er die Ablehnung gegenüber dem Tageblatt. Er finde das Urteil bedauerlich, denn "andere, die erheblich Schlimmeres getan haben, bekommen weniger als mein Mandant".
Ulrich S. hatte den tödlichen Schuss auf seine Frau im Prozess stets als Unfall dargestellt. Er sei mit der Flinte unterm Arm auf sie zugegangen und dabei unglücklich über seinen Hund gestolpert. Beim Versuch, die fallende Flinte abzufangen, habe sich der Schuss gelöst und Marie S. getötet. Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten Ulrich S. seine Darstellung nicht, zumal ein Gutachten belegte, dass der Einschusswinkel nicht mit der Darstellung des 55-Jährigen in Einklang zu bringen war.
Hans-Heinrich Eidt hatte in seiner Revision unter anderem beanstandet, dass das Gericht nicht alle Kurznachrichten gewürdigt habe, die das Ehepaar S. in den Wochen vor der Tat ausgetauscht hatte. Nach Eidts Meinung wurden sogar nur einige wenige herausgegriffen, die "dem Gericht passten". Unter anderem ging es um eine SMS, in der Ulrich S. seiner Frau geschrieben hatte, "ich lass Dich nicht gehen!". Diese SMS stützte die Auffassung der Strafkammer, dass S. seine Frau vorsätzlich erschossen hatte.
"Eine Nachprüfung des Urteils aufgrund der eingelegten Revision hatte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben", heißt es dagegen in einer Erklärung, die das Coburger Landgericht dazu abgab. Der Bundesgerichtshof sei - wie auch der Generalbundesanwalt - einstimmig der Überzeugung gewesen, dass die Kritik an der Beweiswürdigung des Landgerichts unbegründet sei.
Aussageverhalten der Ex-Frau Ein Punkt, mit dem sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich beschäftigte, war das Aussageverhalten der Ex-Ehefrau des Angeklagten. Die Coburger Gastronomin hatte in der Hauptverhandlung angegeben, der Angeklagte habe ihr gegenüber von Anfang an den Tod seiner Ehefrau als Unfall dargestellt. "Die Überzeugung des Landgerichts, dass diese Zeugin die Unwahrheit gesagt hatte, wurde nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf eine umfangreiche Beweiswürdigung gestützt", heißt es dazu in der Erklärung des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof hob auch "das frühere Aussageverhalten der Zeugin" gegenüber vielen anderen Zeugen hervor. Mängel in der Beweiswürdigung habe der Bundesgerichtshof allerdings nicht erkennen können.
Wie Verteidiger Hans-Heinrich Eidt betonte, bleibe Ulrich S. jetzt nur noch die Möglichkeit, sich in der Haft so gut zu führen, dass er die vorzeitige Entlassung beantragen kann, wenn er zwei Drittel der Strafe verbüßt habe. Diesbezüglich ist der Verteidiger aber zuversichtlich: "So wie ich ihn kenne, wird sich Ulrich S. prima führen." Eine Arbeit habe der 55-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Straubin inzwischen auch gefunden, berichtete Eidt. "Er ist in der Küche tätig."