"Spaziergänger" in Coburg müssen Maske tragen

2 Min
Immer wieder montags: Seit Wochen treffen sich in Coburg Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.
Immer wieder montags: Seit Wochen treffen sich in Coburg Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.
Oliver Schmidt

Die Stadt Coburg möchte nicht länger nur zuschauen, wie sich Hunderte Menschen zu unangemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen treffen. Per Allgemeinverfügung gibt es jetzt klare "Spielregeln".

Wer am kommenden Montag, 24. Januar, zwischen 17 und 20 Uhr einen "Spaziergang" durch die Coburger Innenstadt plant, sollte eine FFP-2-Maske tragen. Denn das ist die wohl wichtigste Vorgabe, die in einer sogenannten Allgemeinverfügung zu finden ist, die am Donnerstag von der Stadt Coburg erlassen wurde. Hintergrund ist, dass in sozialen Netzwerken wie vor allem "Telegram" längst schon wieder Vorbereitungen laufen, um auch am kommenden Montag in Coburg wieder gegen die Corona-Maßnahmen zu protestierten - allerdings nicht in Form einer angemeldeten Demonstration, sondern unter dem Deckmantel eines "Spaziergangs", für den ganz zufällig gleich mehrere Hundert Menschen exakt dieselbe Idee hatten.

Die Allgemeinverfügung kommt von der Stadtverwaltung, war aber mit den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen vorbesprochen worden. Dort herrschte, wie zu hören ist, große Einmütigkeit, dass zwar nicht in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen werden dürfe, wohl aber, dass auf das Einhalten von ein paar Spielregeln gepocht werden sollte. Denn während die Corona-Infektionszahlen immer neue Höchstwerte erreichen, stieg in Coburg zuletzt auch die Zahl der montäglichen "Spaziergänger". Zuletzt waren es rund 700, die sich - ohne Maske und ohne Abstand - zunächst am Marktplatz trafen und dann quer durch die Innenstadt liefen. Auch manche Straße wurde dabei vorübergehend in Beschlag genommen.

Verschärfungen nicht ausgeschlossen

Manche Experten hatten erwartet, dass die Stadt Coburg versuchen könnte, dieses Herumlaufen größerer Menschenmengen zu unterbinden. Doch das ist nicht der Fall. Treffender ist aber vielleicht die Feststellung: Das ist noch nicht der Fall. Denn je nachdem, wie die jetzt gemachten Vorgaben von den "Spaziergängern" befolgt werden, könnte die nächste Allgemeinverfügung entweder wieder ganz genauso aussehen oder aber auch verschärft werden. Denn, wichtig: Die jetzige Allgemeinverfügung gilt ausschließlich für den kommenden Montag!

Mit Blick darauf, dass für die meisten "Spaziergänger" wohl nur die Sache mit der FFP-2-Maskenpflicht eine Herausforderung darstellen dürfte, nennt Stadt-Sprecher Louay Yassin die Allgemeinverfügung einen "niederschwelligen Eingriff". Das habe man auch deshalb so gemacht, weil die bisherigen Versammlungen ja durchweg friedlich verlaufen sind. Yassin sagt aber auch: "Nach dem kommenden Montag werden wir die Situation neu bewerten."

Stellungnahmen von OB und Polizei zur Allgemeinverfügung lesen Sie hier

Grundsätzlich geht es der Stadt, wie Yassin erklärt, mit der Allgemeinverfügung auch um Gerechtigkeit. Denn jeder, der - egal, zu welchem Thema - eine Versammlung oder Demonstration anmeldet, müsse sich an bestimmte Auflagen halten. Inzwischen wächst das Unverständnis, dass die "Spaziergänger" sich zwar ganz offensichtlich organisieren, sich aber an gar nichts halten müssen, weil die Versammlungen eben gar nicht angemeldet waren.

In der offiziellen Begründung der städtischen Allgemeinverfügung ist davon die Rede, dass die nun getroffenen Maßnahmen "verhältnismäßig" seien. Denn das Tragen von FFP-2-Masken reduziere nun einmal die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus, und ganz speziell auch mit der aktuell grassierenden Omikron-Variante des Virus. Eine Anordnung der Maskenpflicht sei aber auch deshalb erforderlich, weil die bisherigen Erfahrungen gezeigt hätten, dass die "Spaziergänger" keinerlei Mindestabstände einhalten.

Komplettes Verbot möglich

In der Begründung wird auch aufgezeigt, dass es deutlich tiefere Eingriffe in die Versammlungsfreiheit geben könnte als eine Maskenpflicht. Konkret genannt werden zwei solcher möglichen, "tieferen Eingriffe". Das wäre zum einen eine Anordnung, dass lediglich "stationär" demonstriert werden darf, also ohne "Herumlaufen". Zum anderen könnte die Versammlung - egal, ob angemeldet oder nicht - auch komplett untersagt werden.

Die Allgemeinverfügung im kompletten Wortlaut finden Sie hier