Im Mittelpunkt steht die Anordnung einer Maskenpflicht. Doch in der Allgemeinverfügung der Stadt Coburg werden den "Spaziergängern" noch weitere Vorgaben gemacht.
Das Ordnungsamt der Stadt Coburg hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie hat folgenden Wortlaut:
1. Die am 24.01.2022 (...) in der Coburger Innenstadt zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr geplante unangemeldete Versammlung wird von folgenden Auflagen abhängig gemacht:
1.1. FFP-2-Maskenpflicht
Die Versammlungsteilnehmer sind während der Versammlung durchgängig zum Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtet. Die Maske darf lediglich zu Identifikationszwecken, zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung sowie bei zwingenden Gründen (zum Beispiel für Redebeiträge im Rahmen der Ausübung des Versammlungsrechts) abgenommen werden. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen lediglich eine medizinische Maske tragen. Personen, die sich auf Befreiung von der Maskenpflicht berufen, haben sich unmittelbar mit Versammlungsbeginn bei der Polizei zu melden und ihre Befreiung insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss, sowie eines Lichtbildausweises glaubhaft zu machen.
1.2 Beschränkung der Kundgebungsmittel
Zugelassen sind Transparente, Plakate und Fahnen, die höchstens an Holz-, nicht an Metallstangen befestigt sein dürfen. Der Kantholzquerschnitt darf 2 cm nicht übersteigen, die gesamte Stocklänge darf 2 m nicht übersteigen. Flyer und Informationsmaterial dürfen ausschließlich zum Mitnehmen ausgelegt werden. Nicht zugelassen: Das seitliche Halten oder Mitführen von Transparenten ist nicht gestattet. Seile oder Schnüre dürfen nicht mitgeführt werden.
1.3 Verbot von Glasflaschen und Blechdosen
Ach, wie schön, es werden ungemein sinnvolle Regeln erlassen, die alle durchweg rational und auf Sachebene bis ins Detail begründet sind. Oder?
Aber, ach weh, ich sehe eine Lücke: Was ist mit Rundhölzern oder Sockelleisten zur Befestigung von Schildern? Sind die verboten? Gelten die 2 cm für quadratische Kanthölzer oder auch für ungleichseitige?
Zählt ein zu langer Schnürsenkel oder Gürtel schon als Seil oder Schnur?
Was passiert, wenn einer einen Plastikbecher voll Anopheles mitführt? Das sind gefährliche Tiere, die können Malaria übertragen!
Was passiert, wenn man ein Transparent seitlich hält und aber auch seitlich läuft? Zählt dann die Körperhaltung oder der Bewegungsvektor?
Ach Gott, ich sehe hier noch immensen Nachbesserungsbedarf bei der Regelung.
Es soll doch alles sicher sein, ganz, ganz sicher! Aber so nachlässig, wie die Stadt Coburg das angeht,, so geht das nicht!