220 Kilometer Straßen hat die Stadt Coburg beziehungsweise der CEB als Tochterunternehmen zu räumen und zu streuen, sagt Dritter Bürgermeister Hans-Heinrich Ulmann (CSB). Aber: "Jeden Winter gibt's die gleichen Probleme, weil einigen nicht schnell genug geräumt wird."
"Der Winterdienst kostet den Bürger keinen Cent. Das ist eine freiwillige Leistung der Kommune, die nicht in der Straßenreinigungsgebühr enthalten ist", stellt Gerhard Knoch, Abteilungsleiter beim Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB), klar. Doch auch wenn es deshalb keinerlei Rechtsanspruch auf eisfreie Straßen gibt, entsteht jedes Jahr die gleiche Aufregung, sobald das Quecksilber unter Null fällt und sich der erste Schnee über Coburg legt.
Die einen meckern, weil ihre Straße nicht sofort nach dem Fall der ersten Flocken geräumt wird, die anderen regen sich auf, weil der Schneepflug des CEB ihnen die frisch geschippte Einfahrt gleich wieder zuschiebt.
Gerhard Knoch kennt seine Pappenheimer, aber eben auch die "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter", in der Straßenreinigung und Winterdienst geregelt sind.
"220 Kilometer sind nicht in 30 Minuten zu schaffen", sagt Hans-Heinrich Ulmann. Auch nicht mit den neun großen und drei kleinen Räum- und Streufahrzeugen, die der CEB zur Verfügung hat.
Coburg sei nunmal nicht "bretteleben", sagt Ulmann. Deswegen liegen Steilstrecken, Hauptverkehrsstraßen und Buslinien in der Räum-Rangfolge vorn (Kategorie 1). Wenn doch einmal die eine Anliegerstraße, die zur untersten Kategorie 3 gehören, eher geräumt werde als die andere, dann einfach deswegen, weil sie gerade auf dem Weg des jeweiligen Räumfahrzeugs liegt.
"Und sicher nicht", so betont Gerhard Knoch, "weil gerade in dieser Straße ein Stadtrat oder ein Promi wohnt".
Oft werde auch beklagt, dass Räumfahrzeuge die gerade geräumte Einfahrt wieder zuschütten würden. Das sei zwar ärgerlich, aber nicht zu vermeiden. Schließlich könnten die Fahrer nicht bei jeder Einfahrt das Räumschild hochklappen oder gar absteigen und die Einfahrt selbst wieder freischaufeln. Keinerlei Verständnis hat Knoch daher, wenn verärgerte Bürger seinen Fahrern etwa die Schaufel hinterherwerfen oder den Schnee einfach auf die Fahrbahn schieben - das ist verboten!
45 Fahrer hat der CEB im Einsatz und weitere 60 Mann, die die Fußgängerwege freihalten. Geräumt wird Montag bis Samstag von 3 bis 21 Uhr und Sonntag von 6 bis 21 Uhr - in zwei Kolonnen.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, rund einen Meter breit zu räumen (Montag bis Samstag, 7 bis 20 Uhr; Sonntag, 9 bis 20 Uhr). Schneit es heftig, muss auch mehrmals täglich geschippt werden. Bei Glätte darf Sand oder Splitt verwendet werden, Salz nur in Ausnahmefälle auf Treppen oder starken Steigungen.
Nähere Auskunft gibt es beim Ordnungsamt (09561/891322, Martin Lieb) oder bei den SÜC (09561/749-5312).