Weil die SÜC die Abschlagszahlungen für die Energiekosten neuerdings schon am 25. jeden Monats abbucht, kommt ein Coburger Rentner auf seinem Konto ins Minus. Das will er nicht hinnehmen.
Adolf Gubesch hat ein Problem, das er bisher nicht lösen konnte und das ihn wütend macht. Der 72-Jährige bekommt sehr wenig Rente, zu wenig, um davon leben zu können. Deshalb hat er Anspruch auf Grundsicherung im Alter, die ihm das Sozialamt auch zuverlässig überweist - frühestens jedoch am 27. eines Monats, in der Regel aber erst am Monatsende. Die SÜC jedoch kassieren seit Beginn des Jahres den Abschlag schon ein paar Tage eher. Das heißt, der Rentner hat einen Minusbetrag auf seinem Konto, für den er Überziehungszinsen zahlen muss, und das kann er sich nicht leisten, sagt er. "Das Sozialamt kann da nichts machen. Das haben sie mir jedenfalls gesagt und empfohlen, das Geld nicht mehr abbuchen zu lassen, sondern zu überweisen. Doch dafür muss ich bei meiner Bank eine Gebühr zahlen", erzählt Adolf Gubesch. Das sei zwar nur ein geringer Betrag, aber: "Ich muss überall sparen."
Grundsicherung im Alter beinhaltet die "tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser". Es wird eine Pauschale gezahlt. Die macht es dem Empfänger möglich, durch einen sparsamen Umgang mit Energie zusätzlich Geld zur Verfügung zu haben. Adolf Gubesch ist sparsam. "Am Jahresende bleibt immer ein Überschuss, den ich ausgezahlt bekomme." Doch gerade wegen dieses sparsamen Lebensstils kann er sich nicht damit abfinden, dass er Zinsen für etwas zahlen muss, das er selbst nicht verschuldet hat. Seine Bitte an die SÜC, den Abbuchungstag aus genannten Gründen wieder auf das Monatsende zu verlegen, wurde abgelehnt. "Die Begründung war, dass die SÜC ihre Leistungen vorfinanzieren müssten." Adolf Gubesch versteht aber nicht, was drei Tage früher oder später für eine Auswirkung haben können.
Angelika Reng, Pressesprecherin der SÜC, bestätigt, dass seit Anfang des Jahres die Abschlagszahlungen, die bis dahin vom 25. bis 27. des Monats fällig waren, fest auf den 25. terminiert wurden. "Die Fälligkeit wurde vorgezogen, um ein einheitliches Abschlagsdatum zu haben", erläutert sie.
Es gebe für Adolf Gubesch aber verschiedene Möglichkeiten der Zahlung, wenn sich die Abbuchung per Einzugsermächtigung für ihn als ungünstig erweise. Da sei zum einen die Überweisung, die der Rentner aber nicht wünscht, weil sie ihm Kosten verursacht. Als eleganteste Lösung für Adolf Gubesch bezeichnet Angelika die Zahlung per Dauerauftrag - zum Beispiel zum 1. des Folgemonats. "Der Abschlag ist zwar jeweils zum 25. fällig, wird aber erst nach dem 5. des Folgemonats gemahnt. Der Kunde hat also mindestens zehn Tage Zeit zwischen Fälligkeit und Mahnung." Schließlich wäre auch eine Bareinzahlung am Kassenautomaten der SÜC in der Bamberger Straße möglich.
Warum fällt mir spontan ein Wort ein, das mit „Q“ beginnt, wenn ich diesen Artikel lese? Überschlägig rechnent komme ich für die zwei Tage die Herr Gubesch seine Energierechnung früher bezahlen muß, auf einen Kleckerles-Cent-Betrag für Überziehungszinsen. Als kostenlose Möglichkeit bleibt die Bareinzahlung bei den SÜC, aber selbst der Verschleiß an Schuhsohlen für den Gang dahin dürfte höher zu Buche schlagen, als die paar Cent Überziehungszinsen.
aber lieber erst mal in die Zeitung
...Anbieter wechseln?
Und ein Spaziergang zur SÜC um das Geld kostenlos am Letzten einzuzahlen ist dem Mann wohl nicht zuzumuten oder gar einen eigenen kostenlosen Dauerauftrag auszufüllen, wie erwähnt.
Manche Leute können sich immerzu selbst bedauern, und die anderen sind an allem schuld.