Neustadt bei Coburg
Gericht
Neustadter muss für Nazi-Tattoos gleich doppelt bezahlen
Zu einer Geldstrafe von 900 Euro ist ein 46-jähriger Neustadter wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

Foto: FerdinandMerzbach
Im März dieses Jahres waren der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz eines Neustadter Elektrogeschäftes die Tätowierungen des Angeklagten aufgefallen. Der 46-Jährige besaß zu diesem Zeitpunkt auf seinen Händen und seinem Hinterkopf Tattoos mit nationalsozialistischer Symbolik. Auf seinem Haupt war während der Kontrolle ein "SS-Totenkopf" und der Wahlspruch der SS "Meine Ehre heißt Treue" entdeckt worden, an den Händen stand der Spruch "Sieg heil". Ursprünglich hielten die Polizisten das Auto des Mannes an, weil sowohl er selbst als auch seine mitfahrenden Kinder nicht angeschnallt waren.
Der Angeklagte gab zu Protokoll, dass er die betreffende Stellen im Normalfall in der Öffentlichkeit bedecke. "Im Zuge der polizeilichen Kontrolle war mein Mandant unachtsam und hat vergessen, sich seine Mütze überzuziehen", nahm Verteidiger Frank Miksch den Angeklagten in Schutz.
Im Laufe der Vernehmung machte sich die zuständige Richterin Melanie Krapf auch selbst ein Bild vom jetzigen Zustand der betreffenden Tätowierungen. Der Angeklagte musste aus diesem Grund seine Pflaster abnehmen, mit denen er die Stellen an Kopf und Händen verdeckt. Die Musterung brachte Positives ans Tageslicht: Die "Sieg heil"-Gravur auf den Händen ist bereits verschwunden, auch große Teile der nationalsozialistischen Symbolik auf dem Kopf ist bereits überstochen. Dennoch war aus Sicht von Krapf der SS-Wahlspruch "Meine Ehre heißt Treue" noch eindeutig erkennbar.
Auch einer der Polizeibeamten, die den Neustadter kontrollierten, war als Zeuge geladen. Er bestätigte, dass der Angeklagte die Mütze, die im Auto dabei war und im Normalfall vom Angeklagten zur Verdeckung genutzt wird, nicht verwendet hätte. Deswegen seien der Öffentlichkeit die verbotenen Tätowierungen präsentiert worden.
Für die Staatsanwaltschaft war das Anlass genug, eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zu fordern. Diese sollten zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt werden. Zu Gunsten des Angeklagten spreche, dass er den Vorfall umfangreich eingeräumt und sich auch im Umgang mit der Polizei sehr kooperativ gegeben habe. Dass der 46-Jährige begonnen hat, sich die entsprechenden Tattoos zu entfernen, sollte sich ebenfalls im Strafmaß widerspiegeln. Dennoch hätte der Angeklagte das Risiko, in der Öffentlichkeit mit den nationalsozialistischen Symbolen entdeckt zu werden, billigend in Kauf genommen.
In diesem Zusammenhang verwies die Staatsanwaltschaft auch auf die Vorstrafen des Angeklagten: Der Neustadter war bereits zwei Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.
Sein Verteidiger dagegen machte die Unachtsamkeit, mit der sein Mandant gehandelt habe, zum Thema seines Plädoyers. Es habe schlichtweg kein böser Wille vorgelegen. Auch die Vorstrafen seien mittlerweile beinahe verjährt und daher von keiner größeren Bedeutung mehr. Deswegen forderte er die Richterin auf, es bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätze zu belassen. Krapf kam diesem Wunsch nach und setzte den Tagessatz auf zehn Euro fest, was zu einer Gesamtgeldstrafe von 900 Euro führt. Sie erklärte das Strafmaß damit, dass die Schuld außer Frage stehe, aber das Geständnis und die Kooperation des Angeklagten spiele eben auch eine große Rolle. Deswegen sei auch das ungewöhnlich niedrige Niveau des Tagessatzes von nur zehn Euro begründet.
Der Angeklagte zeigte sich mit dem Urteil einverstanden und versprach: "Ich lasse auch den Rest überstechen und dann ist das Thema beendet."
Der Angeklagte gab zu Protokoll, dass er die betreffende Stellen im Normalfall in der Öffentlichkeit bedecke. "Im Zuge der polizeilichen Kontrolle war mein Mandant unachtsam und hat vergessen, sich seine Mütze überzuziehen", nahm Verteidiger Frank Miksch den Angeklagten in Schutz.
Der Müllwerker habe an diesem Tag nicht geplant, das Auto zu verlassen. "Ich habe meine Kinder nur zu einem Elektrogeschäft gefahren. Dort sollten sie dann eigenständig ihre Spiele umtauschen, denn sie sind alt genug", erklärte der Angeklagte.
Die "Sieg heil"-Gravur auf den Händen ist bereits verschwunden
Im Laufe der Vernehmung machte sich die zuständige Richterin Melanie Krapf auch selbst ein Bild vom jetzigen Zustand der betreffenden Tätowierungen. Der Angeklagte musste aus diesem Grund seine Pflaster abnehmen, mit denen er die Stellen an Kopf und Händen verdeckt. Die Musterung brachte Positives ans Tageslicht: Die "Sieg heil"-Gravur auf den Händen ist bereits verschwunden, auch große Teile der nationalsozialistischen Symbolik auf dem Kopf ist bereits überstochen. Dennoch war aus Sicht von Krapf der SS-Wahlspruch "Meine Ehre heißt Treue" noch eindeutig erkennbar.
Auch einer der Polizeibeamten, die den Neustadter kontrollierten, war als Zeuge geladen. Er bestätigte, dass der Angeklagte die Mütze, die im Auto dabei war und im Normalfall vom Angeklagten zur Verdeckung genutzt wird, nicht verwendet hätte. Deswegen seien der Öffentlichkeit die verbotenen Tätowierungen präsentiert worden.Für die Staatsanwaltschaft war das Anlass genug, eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zu fordern. Diese sollten zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt werden. Zu Gunsten des Angeklagten spreche, dass er den Vorfall umfangreich eingeräumt und sich auch im Umgang mit der Polizei sehr kooperativ gegeben habe. Dass der 46-Jährige begonnen hat, sich die entsprechenden Tattoos zu entfernen, sollte sich ebenfalls im Strafmaß widerspiegeln. Dennoch hätte der Angeklagte das Risiko, in der Öffentlichkeit mit den nationalsozialistischen Symbolen entdeckt zu werden, billigend in Kauf genommen.
Schon zwei Verurteilungen
In diesem Zusammenhang verwies die Staatsanwaltschaft auch auf die Vorstrafen des Angeklagten: Der Neustadter war bereits zwei Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.Sein Verteidiger dagegen machte die Unachtsamkeit, mit der sein Mandant gehandelt habe, zum Thema seines Plädoyers. Es habe schlichtweg kein böser Wille vorgelegen. Auch die Vorstrafen seien mittlerweile beinahe verjährt und daher von keiner größeren Bedeutung mehr. Deswegen forderte er die Richterin auf, es bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätze zu belassen. Krapf kam diesem Wunsch nach und setzte den Tagessatz auf zehn Euro fest, was zu einer Gesamtgeldstrafe von 900 Euro führt. Sie erklärte das Strafmaß damit, dass die Schuld außer Frage stehe, aber das Geständnis und die Kooperation des Angeklagten spiele eben auch eine große Rolle. Deswegen sei auch das ungewöhnlich niedrige Niveau des Tagessatzes von nur zehn Euro begründet.
Der Angeklagte zeigte sich mit dem Urteil einverstanden und versprach: "Ich lasse auch den Rest überstechen und dann ist das Thema beendet."