Kollegin verätzt: Eine Woche Jugendarrest für Mann aus dem Kreis Coburg

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Verätzungen erlitt eine ehemalige Arbeitskollegin des Angeklagten, als er sie unvermittelt und ohne Anlass mit einem aggressiven Eisspray attackierte. Der Täter musste sich nun vor dem Jugendgericht verantworten. Archivfoto: Marco Meißner
Verätzungen erlitt eine ehemalige Arbeitskollegin des Angeklagten, als er sie unvermittelt und ohne Anlass mit einem aggressiven Eisspray attackierte. Der Täter musste sich nun vor dem Jugendgericht verantworten. Archivfoto: Marco Meißner

Die Coburger Jugendrichterin sieht sich bei den Vergehen eines jungen Landkreisbürgers zu erzieherischem Handeln gezwungen.

Der völlige Ausraster eines 19-Jährigen aus dem Landkreis Coburg hat nun Folgen: Weil er sich ziemlich danebenbenommen hat, verurteilte ihn Jugendrichterin Susanne Hinz am Donnerstag zu einer Woche Jugendarrest. Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung muss der junge Mann zudem 100 Sozialstunden ableisten und sich einem Antiaggressionstraining unterziehen.

Der damals 18-Jährige absolvierte im vergangenen Jahr im Rahmen einer Berufsbildungsmaßnahme eine Ausbildung zum Gebäudereiniger in Würzburg. Als er gemeinsam mit einer Kollegin die Werkstatt aufräumen sollte, griff er offenbar unvermittelt und ohne Anlass zu einem aggressiven Eisspray, das eigentlich zum Entfernen von hartnäckigem Kaugummi von Bodenbelag gedacht ist. Er attackierte seine 25-jährige Kollegin, indem er ihr das Spray längere Zeit auf den Arm sprühte. Die Frau erlitt eine großflächige und schmerzhafte Verätzung, an der sie heute noch leidet. Auf einem Prozent der Körperoberfläche ist seitdem das Gewebe abgestorben.


"Ich hab' gedacht, es passiert nichts"

Der Beschuldigte räumte die Tat ein, er konnte sich aber nicht erklären, weshalb es zu der Attacke gekommen ist. "Ich fand es wahrscheinlich lustig, heute weiß ich nicht mehr, warum. Ich habe gedacht, es passiert nichts", sagte er. Jugendrichterin Susanne Hinz konnte die Aussage nicht nachvollziehen. "Wenn man sieht, was das Spray bei toten Stoffen wie Kaugummi auslöst, kann man sich denken, was es bei einem lebendigen Menschen bewirkt. Man kann sich gar nicht ausmalen, dass Sie in der Lage sind, so etwas einem anderen Menschen anzutun."

Nur wenige Woche nach dem ersten Vorfall fügte der Beschuldigte einem weiteren Mitarbeiter Verletzungen zu, Schnittwunden an der Nase. "Aus dummem Zufall", sagte der Angeklagte. Demnach habe er mit dem Wischmopp gewedelt und nicht bemerkt, dass der Kollege hinter ihm stand. Hier ging das Gericht von fahrlässiger Körperverletzung aus.

Wegen dieser beiden Vorfälle stand der junge Mann bereits in Würzburg vor dem Jugendrichter. Das Verfahren wurde eingestellt und musste jetzt in Coburg erneut verhandelt werden, weil der junge Mann die Auflagen nicht erfüllt hatte. Seine Begründung: "Es tut mir leid, ich habe die Strafe nicht auf die Reihe gekriegt und wahrscheinlich verpennt." Da er alleine in einer Wohnung lebe, fehle ihm der Durchblick, möglicherweise könne ein Betreuer helfen, meinte er.
Die Ausbildung zum Gebäudereiniger habe er mittlerweile beendet. Als Grund sagte er: "Es hat keinen Spaß gemacht."


Ernstzunehmende Warnung

Das Benehmen des jungen Angeklagten gefiel der Jugendrichterin gar nicht. "Sie erhalten Arrest wegen Ihres kompletten Gesamtverhaltens. Sie haben sich bis heute nicht ernsthaft entschuldigt und es scheint Sie tatsächlich nicht zu beeindrucken", begründete Hinz das Urteil. Ohne Handy, Playstation und Co. erhalte er nun die Gelegenheit zum Nachdenken und einen Vorgeschmack darauf, wo es hinführen könne, wenn er sein Verhalten nicht ändere. "Denken Sie in der Zeit nach, wo Sie hin möchten", appellierte sie. Sollte er die Auflagen des Gerichts weiterhin ignorieren, droht ein längerer Arrest.