Dort, wo normalerweise Trauungen stattfinden, gingen am Dienstag vier Coburger einen neuen Bund ein: Sie nahmen die deutsche Staatsangehörigkeit an.
"Unsere Stadt ist inzwischen die Heimat für Menschen aus mehr als 120 Ländern geworden. Das erfüllt mich mit Dank und Freude, denn es zeigt: Sie vertrauen dieser Republik, Sie mögen dieses Land und diese Stadt", sagt Bürgermeister Thomas Nowak (SPD). Er steht im vollbesetzen Saal des Bürglaßschlösschens, wo normalerweise Trauungen vorgenommen werden. An diesem Dienstag werden dort andere Verbindungen geknüpft: Es findet die offizielle Einbürgerungsfeier statt.
Rund 20 neue Mitbürger des vergangenen Jahres sind zur Veranstaltung gekommen; vier weitere Männer erhalten zu dieser Gelegenheit die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Saal ist "voll wie noch nie", stellt Rainer Klein fest, der Integrationsbeauftragte der Stadt Coburg. Denn viele der Neubürger haben ihre Familien mitgebracht. Regina Bußmann (Querflöte) und Vladimir Sigarev (Cajon) spielen die deutsche Nationalhymne.
Nach und nach erheben sich die neuen und alten Bürger von ihren Plätzen.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Ob die Eingebürgerten ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, hängt vom Ursprungsland ab. Mohammed Jahid durfte seine marokkanische Staatsangehörigkeit beispielsweise behalten, da das Land keinen seiner Bürger aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Dennoch wird er im Zuge der Feier stolzer Bürger der Bundesrepublik. Mit lauter Stimme liest er die Erklärung vor, in der er sich zur Bundesrepublik Deutschland bekennt, die Gesetze Deutschlands anerkennt und zustimmt, auch die Verpflichtungen eines deutschen Bürgers zu übernehmen.
Mit dem Heimatland im Herzen
Mit der Einbürgerungsurkunde, die Bürgermeister Nowak dem jungen Mann schließlich überreicht, wird er nochmals herzlich willkommen geheißen. Nowak drückt ihm außerdem ein Heft mit dem Text des Grundgesetzes in die Hand gedrückt - "mit Hinweis auf Seite 203, den Text der deutschen Nationalhymne", sagt der Bürgermeister lachend.
Abschließend wird Mohammed Jahids heimatliche, die marokkanische Nationalhymne gespielt. Bei den weiteren drei Einbürgerungen dürfen die Gäste der algerischen, polnischen und türkischen Hymne lauschen. "Tatsächlich erhalten wir vermehrt Einbürgerungsanträge von EU-Bürgern", erzählt Roland Schmitt, bei der Stadt Coburg zuständig für diese Dinge.
"Man freut sich sehr, den nächsten Schritt zu gehen und sich zu integrieren", erinnert sich Samer Aldabbagh, der schon vor zwölf Jahren nach Deutschland kam. Nach einem Mechatronik-Studium in Karlsruhe ist er nun hier in Coburg als Projektingenieur tätig - und inzwischen auch anerkannter Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Auf die Frage, ob er nicht auch traurig gewesen sei, sein Heimatland, den Libanon, hinter sich zu lassen, antwortet er: "Ich verlasse mein Heimatland ja nicht komplett. Ich bringe meine Kultur mit hierher, das ist, finde ich, etwas sehr Positives, worüber man glücklich sein sollte." Auch Mohammed Jahid bestätigt: "Marokko bleibt immer in meinem Herzen", doch freue er sich sehr, sich endlich als ein Teil Deutschlands zu fühlen. Weil seine Kinder hier geboren sind, mache die Einbürgerung die Familie nun vollständig.
Als alle Einbürgerungen vollzogen sind, spielen Regina Bußmann und Vladimir Sigarev den Coburger Marsch. Die Kinder lassen sich dazu die Coburger Schmätzchen schmecken, die es für jeden Neubürger gab.
Einbürgerung: Was man dazu wissen sollte
Vorteile Als voll anerkannter Bürger Deutschlands kann man unter anderem wählen und gewählt werden, erhält freien Zugang zu allen Berufen, Gleichberechtigung, Reisefreiheit innerhalb der EU und Visumserleichterungen für viele außereuropäische Staaten.
Voraussetzungen und Ablauf Einbürgern lassen kann sich jeder, der langjährig und dauerhaft in Deutschland lebt.
Dennoch existieren viele Sonderregelungen und verschiedene Einbürgerungsmöglichkeiten, zum Beispiel die Anspruchseinbürgerung, die Miteinbürgerung von Kindern oder Ehegatten oder die Ermessenseinbürgerung für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch. Die rechtlichen Grundlagen der Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt. Weitere Informationen sind im Internet unter
www.einbuergerung.coburg-stadt-landkreis.de zu finden. Jeder Einzubürgernde muss sich auf deutsch verständigen können. Dies kann auf verschiedene Weise nachgewiesen werden. Außerdem muss man 17 von 33 Fragen im Einbürgerungstest richtig beantwortet haben. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.