Müssen die Gemeinden im Coburger Land Straßenausbaubeitragssatzungen einführen? Die zwei Landtagsabgeordneten aus der Region sagen: Nein!
Die in der Öffentlichkeit ausgetragene heftige Diskussion über die Einführung von Straßenausbaubeiträgen im Coburger Land geht in die nächste Runde. Nach scharfer Kritik aus Reihen der Bürgermeister und des Landratsamtes setzen sich jetzt die beiden Landtagsabgeordneten zur Wehr. Jürgen W. Heike (CSU) und Susanne Biedefeld bleiben in jeweils dreiseitigen Stellungnahmen dabei: Sie sehen keine Notwendigkeit, dass die Gemeinden zum 1. Januar eine Satzung einführen, mit der die finanzielle Beteiligung der Bevölkerung beim Ausbau von innerörtlichen Straßen geregelt wird.
Dass der Landtag, wie von den Bürgermeistern angeführt wird, mit einer Änderung des kommunalen Abgabengesetzes den Weg für eine verpflichtende Einführung von Straßenausbaubeitragssatzungen freigemacht hat, sieht Heike jedenfalls nicht: Der Landtag habe lediglich die Möglichkeit der verschiedenen Beitragsbemessungen für den Straßenausbau und Straßensanierungen festgelegt, schreibt der Abgeordnete.
Heike meint: Alle sollen zahlen!
Das sieht Heikes Landtagskollegin, Susann Biedefeld, offensichtlich genauso. Sie schreibt: "Weder vom Bayerischen Innenministerium noch von der Regierung von Oberfranken kam die Aufforderung, an die Gemeinden und Städte bis zum 1. Januar 2018 eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen." Die Gefahr, dass Gemeinden ohne Satzung in Konflikt mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt kommen und über diese vielleicht sogar im Rahmen einer Ersatzvornahme eine Satzung nach einer für die Grundstückseigentümer unvorteilhaften Mustervorlage erlassen wird, ist für die SPD-Abgeordnete "theoretisch". Wie jedenfalls eine Klage gegen ein derartiges Vorgehen aussehen würde, das meint Biedefeld, sei selbst unter Juristen umstritten. Sie wolle sich deshalb auch weiterhin für eine ersatzlose Streichung des Artikels 5 im Kommunalabgabengesetz einsetzen. Wenn schon keine gänzliche Abschaffung bei finanzieller Kompensation über allgemeine Steuermittel möglich sei, dann müsse zumindest das zuständige kommunale Gremium selbst entscheiden können, ob es diese Satzung für seine Bürger einführt.
Wenn auch Tageblatt-Informationen zufolge im bayerischen Landtag derzeit keine konkreten Initiativen geplant sind, um die offensichtlich unklare Rechtslage beim Kommunalabgabengesetz zu verändern, so scheint es zumindest hinter den Kulissen Diskussionen zu geben. Jürgen W. Heike jedenfalls schreibt in seiner Stellungnahme, dass er mit seiner Meinung - "Straßen werden von allen genutzt, also sind sie auch von allen zu bezahlen" - nicht alleine steht: Es gebe im Landtag parteiübergreifend mehrere Abgeordnete, die es gerne sehen würden, wenn die finanzielle Last beim Ausbau von innerörtlichen Straßen auf möglichst viele Schultern verteilt würde, teilt Heike mit.
Biedefeld will "überzeugen"
"Ungleich", "ungerecht" und "unsozial" ist das Kommunalabgabengesetz in seiner jetzigen Form - davon ist Susann Biedefeld überzeugt. Die scheidende Landtagsabgeordnete will deshalb eigenen Angaben nach auch weiterhin Überzeugungsarbeit leisten. "Brandstiftung und Zündelei" - die Neustadts Oberbürgermeister Frank Rebhan (SPD) den beiden Abgeordneten vorgeworfen hatte - sei das gewiss nicht, ist Susann Biedefeld überzeugt. Bedenklicher ist für die langjährige Weismainer Stadträtin viel mehr der Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen. Denn diese seien, so Biedefeld wörtlich, "reine Abzocke bei den Bürgern".
Wer ist nun glaubwürdiger ?
Die Münchner Allmacht - oder die ländliche Ohnmacht ?
Wenn man die Diskussion verfolgt, meint man, in München weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.
Warum kann man keine Vorlage mit klaren Aussagen machen, die den Kommunen unmißverständlich sagt, was der Wille der allmächtigen Staatsregierung ist.
Herumnuscheln und ja - aber - und doch nicht so gemeint, das hilft niemanden weiter.
Übrigens: Belangt werden in jedem Fall nur die Haus- und Grundbesitzer als Anlieger der jeweiligen Straße
denn sie haben ja einen Mehrwert aus der Straßenbaumaßnahme.
Die Straße wird aber von allen benutzt, egal ob man zu Fuß geht oder eines der möglichen Fortbewegungsmittel wählt.
Die Kfz-Nutzer zahlen dafür Steuer (Kfz- und Benzinsteuer). Was wird eigentlich mit diesem Geld gemacht?
Fließt es ausschließlich in den Straßenbau oder finanziert man damit auch sachfremde Aufgaben?
Ich habe mir die Mühe gemacht einen Info-Abend zu besuchen, der von einem kompetenten Rechtsanwalt
gestaltet wurde mit schönen Schautafeln und vielen Erklärungen.
Schlauer bin ich dadurch aber auch nicht geworden.
Also, liebe Susann und lieber Jürgen: Klartext reden, in München die Anliegen der Bürger vertreten und mal richtig auf den Putz hauen und zwar so lange, bis bei den sogenannten Entscheidungsträgern der Staub von den angelegten Akten fliegt.
Dafür wurdet Ihr gewählt und dafür werden Ihr auch von unseren Geldern bezahlt.
Wenn der Bürger seinen Anteil zahlen muss, also Anteil an der Straße hat, bekommt dieser dann in Form von Maut für die mitfinanzierten Bereiche auch wieder etwas zurück, also Rendite?
Erstaunlich, wie kenntnisfrei unsere Abgeordneten offenbar sind ...