Hat die Große Strafkammer des Coburger Landgerichts bei der Verurteilung von Ulrich S. Fehler gemacht? Hans-Heinrich Eidt, Verteidiger des früheren Gastronomen, meint: Ja, hat sie! Ulrich S. hatte am 6. Oktober 2012 in der gemeinsamen Wohnung im Alten Schützenhaus seine Frau Marie (44) erschossen.
Die zwölf Jahre Haft, zu denen sein Mandant am 15. August vergangenen Jahres verurteilt wurde, hält Eidt auf jeden Fall für zu hoch. Deshalb hat der Coburger Rechtsanwalt im November Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und hofft nun, dass auch das Revisionsgericht zum Schluss kommt, dass Verfahrensfehler gemacht wurden. Denn nur wenn dort tatsächlich Fehler feststellt werden, wird das angefochtene Urteil aufgehoben und der Prozess neu aufgerollt.
Im Prozess, der am 22. Juli 2013 am Landgericht begann, stellte der 55-Jährige den Tod seiner Frau als tragischen Unfall dar. Angeblich hatte er die Tatwaffe - eine Schrotflinte - in der Wohnung, weil er im Keller auf Rattenjagd gehen wollte. Mit der Flinte in der Hand sei er über seinen Hund gestolpert, woraufhin sich der tödliche Schuss auf Marie S. gelöst habe.
Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein glaubte Ulrich S.
seine Schilderung nicht und sah es als erwiesen an, dass er seine Frau vorsätzlich getötet hatte. Das Gericht folgte im Wesentlichen dieser Auffassung und verurteilte den 55-jährigen Coburger zu zwölf Jahren Gefängnis.
Weil es gar nicht so einfach ist, eine Revision zu begründen, hat Eidt diesen Schritt den Profis überlassen - den Text hat eine Münchner Rechtsanwältin verfasst. Till Wagler aus Kronach der unter anderem Fachanwalt für Strafrecht ist, hat die Revision eingereicht. Unter anderem wird darin beanstandet, dass das Gericht nicht alle Kurznachrichten gewürdigt hat, die das Ehepaar S. in den Wochen vor der Tat ausgetauscht hat. Nach Eidts Meinung wurden sogar nur einige wenige herausgegriffen, die "dem Gericht passten". Unter anderem geht es um eine SMS, die Ulrich S. seiner Frau am 2.
September 2012 geschickt hatte - darin schreibt er: "Ich lass Dich nicht gehen!". Diese SMS stützte die Auffassung der Strafkammer, dass S. seine Frau vorsätzlich erschossen hatte.
Außerdem ärgert sich Eidt noch immer darüber, dass "seine" Zeugen vom Gericht fast durchweg als befangen hingestellt worden seien beziehungsweise von Ulrich S.' Ex-Frau beeinflusst worden sein sollen.
Nun hofft Eidt, dass sich das Revisionsgericht seinen Ausführungen anschließt. Eine, wenn auch kleine, Niederlage musste der Coburger Anwalt allerdings schon hinnehmen: Der Generalbundesanwalt hat bereits seine Stellungnahme abgegeben und ist unter anderem der Meinung, es sei nicht nötig gewesen, alle SMS zu bewerten. Er habe daher beantragt, die Revision zu verwerfen.