Es gibt jetzt nur noch Ehegatten

2 Min
Seit Sonntag gilt die "Ehe für alle". Im Raum Coburg soll die erste Trauung nach neuem Recht am Samstag stattfinden. Foto: epd
Seit Sonntag gilt die "Ehe für alle". Im Raum Coburg soll die erste Trauung nach neuem Recht am Samstag stattfinden. Foto: epd

Seit 1. Oktober können auch Menschen gleichen Geschlechts heiraten. Die Standesbeamten kämpfen derweil mit ganz anders gelagerten Problemen.

Die Weitramsdorfer hätten die ersten sein können."Wir hatten eine Anfrage von einem Paar, das gleich am 2. Oktober heiraten wollte", sagt Ingo Förster vom Standesamt in Weitramsdorf. Doch dann hätten sich die Interessenten nicht mehr gemeldet.

So wird vermutlich Nicola Steffen-Rohrbeck in Ahorn die erste Standesbeamtin im Landkreis sein, die eine gleichgeschlechtliche Ehe schließt. Am Samstag wird sie das Brautpaar mitsamt der Hochzeitsgesellschaft in der Alten Schäferei empfangen. "Zwei Frauen aus dem Landkreis", die noch keine Lebenspartnerschaft miteinander eingegangen waren, wollen heiraten.

Die übrigen Standesämter in Stadt und Landkreis melden bislang bestenfalls Anfragen, aber noch keine Trauungstermine. In Coburg, wo auch die Standesämter von Großheirath und Lautertal mitgeführt werden, gab es um die 30 Interessenten, berichtet Standesamtsleiter Michael Rodenburger. Eins der Paare wollte den 4. Oktober als Termin. Aber Rodenburger riet ab - aus praktisch-technischen Gründen: Das Programm, über das alle Standesämter ihre Ehe-, Geburts- und Sterberegister führen, kennt die Ehe für alle noch nicht. Damit können die Beamten nur den "Ehemann" und die "Ehefrau" erfassen.

Bislang wurde nur der Programmteil geändert, mit dem die Niederschrift der Trauung vorbereitet werden kann. Dort ist ab jetzt von "Ehegatte 1" und "Ehegatte 2" die Rede. Doch diese Bestätigung, die die frisch getrauten Eheleute mit nach Hause nehmen können, sei keine offizielle Registerurkunde, sagt Rodenburger. Die könne er erst ausfertigen, wenn der entsprechende Registereintrag erstellt wurde, und der wiederum ist erst möglich, wenn die Trauung vollzogen und das Protokoll von allen Beteiligten unterschrieben wurde. Und erst mit dem Registereintrag können auch die Meldebehörden verständigt werden, dass sich der Status einer Person von "ledig" auf "verheiratet" geändert hat. Dumm nur: Diese Registersoftware verlangt die Eingabe von "Ehemann" und "Ehefrau".

Vor diesem Problem stehen alle Standesbeamten. Rodenburger macht als Fachberater auch die Fortbildungen für die Standesbeamten in Oberfranken und hat seinen Kollegen geraten, mit den Trauwilligen zu reden, ob sie wirklich schon Anfang Oktober eine Zeremonie haben wollen. Rodenburger hofft, dass er bei einer Fachtagung nächste Woche genauere Hinweise erhält, wie zu verfahren ist. Sehr optimistisch ist er nicht, endlos warten will er auch nicht: "Ab Mitte Oktober ziehe ich das durch."

Hätten zwei Frauen oder zwei Männer unbedingt am 2. Oktober heiraten wollen, dann hätte er das ermöglicht, beruhigt Rodenburger. Aber in Coburg hätten sich bislang hauptsächlich Paare gemeldet, die ihre eingetragene Partnerschaft umwandeln lassen wollten. Die hätten angesichts des Urkundenproblems erklärt, "so halbe Sachen wollen wir nicht". Auch für die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist eine Trauungszeremonie vonnöten. Einzig die Vorprüfungen, ob die Eheschließung für diese beiden Partner möglich ist, fallen weg, erläutert der Standesbeamte. Denn wer verpartnert ist, hat diese Prüfung ja schon hinter sich.


"Da sind die Heteros die Doofen"

Abgesehen davon, dass die Software noch nicht auf die Ehe für alle eingestellt ist, sieht Rodenburger zahlreiche rechtliche Probleme. Eins ist das der Gebühren: Was soll es kosten, die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln? Etliche Bundesländer sagen, das sei kostenlos; für Bayern gibt es noch keine verbindliche Regelung. Außerdem würden durch das neue Recht heterosexuelle Paare benachteiligt, erläutert Rodenburger. Das habe damit zu tun, dass die "Ehe für alle" als Ortsrecht angelegt ist. Sie gilt in Deutschland für alle, die sie eingehen wollen.
Heiraten zwischen Mann und Frau können aber schwierig sein, wenn Deutsche einen Ausländer heiraten wollen. Da ist dann neben dem Ortsrecht das internationale Privatrecht betroffen.

Rodenburger nennt ein Beispiel: "Will ein männlicher US-Bürger eine deutsche Frau heiraten, bräuchte er nach unserem Recht ein Ehefähigkeitszeugnis. Die USA stellen ein solches Zeugnis aber nicht aus, so dass ich beim Oberlandegericht eine Befreiung beantragen muss. Diese Befreiung kostet Geld." Wenn der Mann aus USA aber einen deutschen Mann heiraten wolle, dann werde kein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das spare eine Menge Papierkram. "Da sind die Heteros die Doofen. Wenn diese Schieflage bleibt, warte ich nur auf die erste Verfassungsklage."