Der Rathausumbau in Grub am Forst soll bald beginnen

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Das Grüber Rathaus soll demnächst barrierefrei umgestaltet werden. Foto: Doris Weidner
Das Grüber Rathaus soll demnächst barrierefrei umgestaltet werden.  Foto: Doris Weidner

Die Gemeinde Grub am Forst erhält einen ordentlichen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau ihres Rathauses. Bedingung: Es muss bald losgehen.

Das Rathaus in Grub soll behindertengerecht umgebaut werden. Der Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberfranken in Höhe von 278 000 Euro ist bereits eingegangen, wie Bürgermeister Jürgen Wittmann (GfG) bei der Gemeinderatssitzung informierte. Im Innenbereich soll ein Aufzug eingebaut werden, der bis ins Sitzungszimmer im Dachgeschoss reicht. Die Toileten und die Türen werden ebenfalls behindertengerecht umgebaut. Zudem wird im Außenbereich der Haupteingang neben den Stufen eine rollstuhlfähige Auffahrt erhalten. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 309 000 Euro. Als einer der Bedingungen für den Bewilligungsbescheid wurde angegeben, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich zu beginnen und sie zügig durchzuführen sei.

Die Gemeinde Grub kommt in den Genuss von Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) des Bundes, aus dem für Bayern 289 Millionen Euro fließen und der Raum Coburg
davon mit sieben Millionen Euro partizipiert. Insbesondere können kommunale Gebäude und Einrichtungen neben einer energetischen Sanierung auch barrierefrei umgebaut werden. Letzteres nimmt die Gemeinde Grub in Anspruch. Auch die Kommunen Weitramsdorf, Neustadt, Seßlach, Itzgrund, Rödental, Meeder, Ahorn und Großheirath beabsichtigen Umbaumaßnahmen mit einer KIP-Förderung.

Die diesjährige Bürgerversammlung für die Gesamtgemeinde wurde auf den 30. November verschoben. Sie findet in der Aula der Schule statt.

Dem Bauantrag von Michael-Johannes Stepanek auf Umnutzung der ehemaligen Sparkassenfiliale zu Wohnzwecken wurde zugestimmt, ebenso dem Antrag auf Vorbescheid eines Generationenhauses mit Haupt-und Nebenwohnung Nähe Schulstraße. Abgelehnt wurde ein Vorbescheid auf Neubau eines Wohnhauses Nähe Ortsstraße Forsthub, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und eine Privilegierung nicht gegeben ist.