Wegen sexueller Nötigung von drei Frauen in Coburg wurde ein 34-Jähriger im Herbst 2016 verurteilt. Nun ging er in Berufung.
Es geschah im November und Dezember 2016: Innerhalb nur weniger Tage werden drei Frauen in
Coburg sexuell belästigt. Die Örtlichkeiten: Der Bereich von Hofgarten und Festungsstraße. Der Täter umklammert die Opfer von hinten, berührt sie unsittlich. Dabei steigert sich das Verhalten des Mannes offenkundig: Die erste Frau berührt er zwar auf sexuelle Art und Weise, lässt dann aber von ihr ab. Die zweite Frau zwingt er zum Zungenkuss. Bei der dritten Frau bedroht der Täter sein Opfer mit einem rund 20 Zentimeter langem Messer.
Alle drei Fälle gehen glimpflich aus. Der Täter wird gefasst. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Am 18. Oktober letzten Jahres beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 34-jährigen Maschinentechniker aus Coburg. Das Amtsgericht in Kronach verurteilt den Mann schließlich wegen besonders schwerer sexueller Nötigung in Tatmehrheit mit sexuellem Übergriff in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Gegen das Urteil legt der 34-Jährige Berufung ein. Seitdem sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt in Kronach.
Am Dienstag wurde vor der Zweiten Kleinen Strafkammer erneut verhandelt. Der Mann, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, entschuldigte sich anfangs mehrfach über seine Dolmetscherin: "Ich habe nichts von den Taten geplant. Es waren Situationen, die sich einfach ergeben haben." Er bedauere das Ganze sehr: "Ich habe einmal kurz die Kontrolle über mich verloren. Ich habe richtige Gewissensbisse und schäme mich sehr." Sein Anwalt, Andreas Günther, erklärte, dass sein Mandant, der Vater eines einjährigen Kindes sei, die Taten zugebe und hoffe, die ausgesetzte Strafe in Bewährung umwandeln zu können.
In wenigstens zwei Fällen habe er Bier getrunken, gab der 34-Jährige als Erklärung für die Vorfälle an. Er sei es nicht gewohnt, Alkohol zu trinken. "Ich hatte schon gewissen Schwindel im Kopf gehabt und ganz gerade konnte ich nicht mehr laufen", sagte er. Zudem habe er in wenigstens einem Fall auch starke Schmerzmedikamente eingenommen. "Die beiden Zeuginnen haben laut Aktenlage von einem Alkoholgeruch gar nichts mitbekommen", erklärte ihm der Richter.
Als der Angeklagte sich darauf berief, sich an die einzelnen Taten kaum mehr erinnern zu können, wandte sich Halves ungehalten an den Verteidiger des Mannes: "Sollen wir die drei Geschädigten vorladen, um sie detailliert zu den Taten zu befragen, da sich Ihr Mandant augenscheinlich nur bruchstückhaft erinnert?"
Oberstaatsanwalt Martin Dippold, der ebenfalls in Berufung gegangen war, erklärte deutlich, dass für ihn eindeutig der Straftatbestand der Vergewaltigung im Raum steht. "Wenn man alle Gesichtspunkte mit einbezieht, droht dem Angeklagten eine höhere Strafe", erklärte er und riet dem Mann, die Berufung zurückzuziehen. "Das ist eine Überlegung, die Hand und Fuß hat", erklärte auch der Richter. Nach zwei Beratungspausen nahmen sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger und im Gegenzug auch die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück.
Damit bleibt das Urteil des Amtsgericht Kronach in Kraft und der Mann muss die volle Haftstrafe absitzen.